Ratenzahlung bei der TKK - Mehr als lediglich drei Raten?

2 Antworten

"Den Rückstand können Sie grundsätzlich in drei Raten zahlen" - was heißt das konkret?

Das heißt konkret Gesamtschulden geteilt durch drei (Raten).

 Ich hätte gerne die Möglichkeit, monatlich etwa 120€ des Rückstandes zu begleichen, was dann einer Ratenzahlung für 12 Monate gleich käme. Lässt sich die TKK darauf ein?

Nein. Du kannst aber mit Deiner Bank sprechen und dort einen Kredit aufnehmen und für den Kredit entsprechende monatliche Zahlungen vereinbaren. Die KK gewährt eine Zahlung in maximal 3 Raten.

Übernimmt die KSK dann auch rückwirkend die Hälfte meiner Beiträge, so dass ich selber "nur" etwa 800€ an Beitragsrückstand ausgleichen muss? Schließlich bin ich seit November 2015 Freiberufler (seit diesem zeitpunkt auch nicht mehr familienversichert) und ja auch seit diesem Zeitpunkt künstlerisch tätig.

Die KSK ist ja nicht Dein AG, sondern Du bist dort versichert. Natürlich übernimmt die KSK nicht den Arbeitgeberbeitrag. Als Freiberufler (Selbstständiger) bezahlst Du die Beiträge komplett selbst.

was zur Hölle sind Stundungszinsen? Bei Ratenzahlung berechnet mir die TKK Stundungszinsen in Höhe von 0,5%. Was heißt das konkret?

Das sind Zinsen für die Gewährung des Kredits (die Stundung der Schulden). Wenn man bei einer Bank einen Kredit aufnimmt, bezahlt man für diese Dienstleitung ja auch Zinsen. Zinslose Kredite gibt es nicht.

Da habe ich aber etwas anderes gelesen: "Die Künstlersozialversicherung stellt eine Besonderheit in der deutschen Sozialversicherungslandschaft dar: Die Mitglieder der KSK zahlen nur die Hälfte der Beiträge zur Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung aus eigener Tasche."


So wurde es mir auch erklärt? Stimmt das etwa nicht? Streng genommen bildet die KSK ja eine Art Arbeitgeber für mich als selbstständigen Künstler, schließlich übernimmt sie den Arbeitgeberanteil der Versicherungen was etwa der Hälfte entspricht. 

Ein weiteres Zitat sagt: " Mit einer Mitgliedschaft in der Künstlersozialversicherung profitieren freischaffende Künstler und Publizisten in erster Linie von einem deutlich geringeren Beitrag zur Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung: Sie werden wie Arbeitnehmer behandelt und erbringen damit nur die Hälfte der Beiträge selbst."

 Die KSK ist ja nicht Dein AG, sondern Du bist dort versichert. Natürlich übernimmt die KSK nicht den Arbeitgeberbeitrag. Als Freiberufler (Selbstständiger) bezahlst Du die Beiträge komplett selbst.

Völlig falsch!

Hier kannst du dich über die KSK informieren:

http://www.kuenstlersozialkasse.de/

Und hier findest du auch die Information, dass die zweite Beitragshälfte durch einen Bundeszuschuss und eine Abgabe der Unternehmen finanziert wird, die künstlerische und publizistische Leistungen verwerten.

 Ich habe einen Beitragsrückstand von etwa 1500€ bei der TKK, durch Unwissenheit war ich die letzten 6 Monate leider nicht mehr familienversichert.

Aus Unwissenheit - wie ist dies denn möglich. Es ist doch bekannt wie hoch die eigenen Einkünfte sind.

Die TKK hat angeboten, dass die Rückstände in 3 Monatsraten in Höhe von 500 € zu bezahlen sind. Ob eine niedrige Rate möglich ist, kann man nur dort erfragen.

 Außerdem befindet sich mein Mitgliedsantrag bei der Künstlersozialkasse gerade in Bearbeitung. Übernimmt die KSK dann auch rückwirkend die Hälfte meiner Beiträge,

Nein - denn zuerst muss man mal bei der bestehenden Krankenkasse TKK kündigen und erst danach kann man in die Künstlersozialkasse eintreten. Wenn dieser Wechsel aber ansteht, muss man die kompletten Rückstände in einer Summe zurück zahlen.

 Schließlich bin ich seit November 2015 Freiberufler

Bedeutet aber nicht gleichzeitig, dass man Anspruch auf eine Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse hat.

 Und meine letzte Frage: was zur Hölle sind Stundungszinsen?

Dass du für die rückständige Summe von 1.500 € pro Monat Stundungszinsen zahlen musst. Denn durch deine Nichtzahlung hat die Krankenkasse ja einen Verlust erlitten.

Anmerkung, die TKK, wie auch die KSK ist eine gesetzliche Krankenversicherung  und man kann erst zu einer anderen wechseln, wenn man die bestehende gekündigt hat - bedeutet laufenden Monat + 2 Monate - also Kündigung im Mai 2016 zum 01.08.2016 - erst dann kann man in die KSK eintreten.

Gruß N.U.