Selbstständig machen, aber wie?

3 Antworten

Autor? für was?

Wovon wilslt du denn LEBEN, bis deine Seiten zu was auch immer (Leider erzählst du das nicht), Geld verdienst?

Zuerst solltest du dich erkundigen, wie das mit den Steuern ist und deranmeldung. Aber nicht heir. Das ist schon etwas umständlicher.

Das Anmelden geht halt bei der Stadt. Steuern hängen vom Umsatz ab, und so wetier, das meldet man natürlich beim FA.

Aber wie du damit jetzt so viel Geld verdienen willst, dass du davon lebvven kansnt.... DAS gehört übrigens AUCH zu einem Konzept. Aach ja; Konzept: Musst du natürlich auch vorlegen, zB wenn du einen Kredit haben willst, oder Unterstützung vom JobCenter oder dem Sozialamt.

Aber das sind Alles keine Sachen für GF...

Das Anmelden geht halt bei der Stadt. Steuern hängen vom Umsatz ab, und so weiter, das meldet man natürlich beim FA.

Leider falsch - Steuern hängen in erster Linie vom Gewinn ab!

Das Anmelden geht halt bei der Stadt. Steuern hängen vom Umsatz ab, und so wetier, das meldet man natürlich beim FA.

Kommt drauf an ob Gewerbe oder Freiberuf: https://www.klicktipps.de/gewerbe-freiberuf.php

Halte ichnnicht für erfolgversprechend. Steuern und Co. wirst du ohne Berater nicht hinbekommen. Rücklagen sind für die ersten Jahr wichtig.

Hallo zusammen, ich werde mich zum Jahreswechsel selbständig machen. Zuerst will ich als Autor starten und mich bei der Künstlersozialkasse versichern lassen.

Als Autor!? Da sollte man doch ein bißle Rechtschreibung kennen...

Also in klicktipps.de findest du Infos, Hinweise und viele, viele Tipps zum Thema "Eigenes Gewerbe gründen": https://www.klicktipps.de/gewerbe.php

Vllt. findest du auch was zur Rechtschreibung... ;-))

Was ist denn aktuell deine Hauptbeschäftigung??? Schüler, Student, Angestellter oder was bitte?

...und mich bei der Künstlersozialkasse versichern lassen.

Erzielt ein selbständiger Künstler oder Publizist nicht mindestens ein voraussichtliches Jahresarbeitseinkommen, das über der gesetzlich festgelegten Grenze liegt, so ist er versicherungsfrei. Das bedeutet, dass weder eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung noch in der Rentenversicherung besteht.
Für Berufsanfänger, die sich ihre wirtschaftliche Existenz erst noch erschließen müssen, hat der Gesetzgeber einen besonderen Schutz vorgesehen. Berufsanfänger werden auch dann nach dem KSVG in der gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung versichert, wenn sie voraussichtlich nicht das erforderliche Mindestarbeitseinkommen überschreiten werden.
Als Berufsanfängerzeit gelten die ersten drei Jahre seit erstmaliger Aufnahme einer selbständigen künstlerischen oder publizistischen Tätigkeit.
Die 3-Jahresfrist verlängert sich um Zeiten, in denen die Versicherungspflicht nach dem KSVG unterbrochen war, weil die selbständige Tätigkeit z. B. wegen Kindererziehung, freiwilligem Wehrdienst oder wegen einer abhängigen Beschäftigung nicht ausgeübt wurde.
Die Versicherungsbeiträge werden für Berufsanfänger, die unterhalb der Mindestarbeitsverdienstgrenze liegen, nach den in jedem Jahr angepassten Mindestwerten (Mindestbeiträge) berechnet.
Die KSK überprüft anhand eines Fragebogens und einzureichender Nachweise die Künstler- bzw. Publizisteneigenschaft.

https://www.kuenstlersozialkasse.de/kuenstler-und-publizisten/voraussetzungen.html

Gruß siola55

Woher ich das weiß:Recherche

"selbständig" ist eine vollkommen korrekte Schreibweise.