Freiberufler oder Gewerbeanmeldung?

5 Antworten

Hallo Christoph,

ich habe einen interessanten Beitrag zu Deiner Frage gelesen und zitiere daraus:

Wenn Sie sich selbstständig machen, müssen Sie bereits am Anfang viele wichtige Fragen entscheiden. Eine der vordringlichsten ist, ob Sie gewerblich oder freiberuflich tätig sein möchten (bzw. müssen oder können).

Selbstständig sind Sie in beiden Fällen: sowohl als Freiberufler als
auch dann, wenn Sie ein Gewerbe betreiben. Freiberufler haben allerdings ein
paar durchaus lohnenswerte Vorteile:

Sie zahlen keine Gewerbesteuer.

Sie können die Ist-Besteuerung
beantragen.

Sie müssen nur eine
Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) erstellen.

Wenn Sie gerade am Anfang einer Selbstständigkeit stehen, sind die Vorteile  dieser drei Punkte vermutlich nicht auf Anhieb erkennbar. Lassen Sie uns daher  einen Blick auf die damit verbundenen Konsequenzen werfen.

Am einfachsten ist es mit der Gewerbesteuer. Sie heißt deswegen so, weil
(fast) alle Gewerbetreibenden sie zahlen müssen, Freiberufler hingegen nie. Sie wird aus dem Gewinn (mit ein paar Zu- und Abschlägen) errechnet und beträgt 3,5 %, die so genannte Gewerbesteuermesszahl.

Die gute Nachricht ist, dass es einen Freibetrag von derzeit
24.500 Euro gibt, sodass Sie auf einen geringeren Gewinn gar keine Gewerbesteuer  zahlen müssen.

Die schlechte Nachricht allerdings lautet, dass jede Gemeinde (denn es ist
eine kommunale Steuer) diese Gewerbesteuermesszahl mit einem
Hebesatz multipliziert, der typischerweise zwischen 300 % und
450 % liegt.

Den vollständigen Artikel findest Du hier:

http://www.akademie.de/wissen/gewerbe-oder-Freiberufler

Erst einmal ein großes Lob. Ich habe selten eine so gute Frage gesehen bei der man auch noch sieht das du dir viele Gedanken gemacht hast. Die Sache ist nun ja schon etwas älter, es wäre Interessant zu wissen wie du dich entschieden hast. Für mich hört sich das ganze so an als ob sich deine Auftraggeber die Kosten / Ihren Anteil an der KSK sparen wollen, geht aber auch als Werbeagentur nicht, daher ist das ziemlich egal. Die KSK hat später im Leben sicher viele Vorteile (Rente, Versicherung u.a.) Nachteil ist halt der Kostenfaktor. Wichtig zu wissen ist, dass auch Übersetzer rein sollen. Lehnt die KSK dich ab (passiert schon mal) bist du fein raus, meldest du dich nicht an und wirst erwischt heißt es Strafe + letzte 5 Jahre nachzahlen. Das bricht vielen dann das Genick! Daher früh Anmelden! Und als Auftraggeber aufpassen wenn man „Künstler“ beauftragt…

Als Übersetzer oder Lektor bist du aus meiner Sicht nicht freischaffend (künstlerisch) tätig, so dass die KSK nicht zutrifft.

Bei einer Gewerbeanmeldung bekommst du keinerlei Probleme mit den Katalogberufen. Finanzielle Nachteile hättest du erst ab einem Jahresgewinn von mehr als 24.000 EUR, da dann Gewerbesteuer und IHK-Beitrag fällig werden. Die Gewerbesteuer wird jedoch auf die Einkommensteuer angerechnet, so dass in den meisten Fällen keine Steuerlast verbleibt (hängt vom Hebesatz der Gemeinde ab).

Als Übersetzer oder Lektor bist du aus meiner Sicht nicht freischaffend (künstlerisch) tätig, so dass die KSK nicht zutrifft.

Das stimmt doch aber so nicht. Sagt ja auch die KSK selbst: http://bit.ly/pZ7q41

@christophz

ok, wieder was dazugelernt :-)

Als Freiberufler übst du kein Gewerbe aus und meldest auch keines an.

Im Übrigen versucht eigentlich auch jeder, der es kann, eine gewerbliche Abfärbung zu vermeiden, da das eine weitere Steuererklärung, evtl. Gewerbesteuerzahlungen, evtl. Buchführungspflicht, IHK-Mitgliedschaft usw. usf. bedeuten kann.

Was die KSK an Nachweisen verlangt, liegt in Ihrem Ermessen bzw. ist sicher auch irgendwo festgelegt. Sie ist ja auch besonders günstig und soll sicher nur denen zugängig sein, für die sie tats. zuständig ist. Rentenversicherungspflichtig bist du über die Deutsche Rentenversicherung. Die KSK ist nur für die Kranken- und Pflegeversicherung zuständig. Auf deine Einkünfte aus deiner Tätigkeit werden/können zusätzliche Beiträge entstehen. Ob du dann insgesamt nur noch über die KSK Beiträge zahlen müsstest bzw. wie das mit deiner bisherigen Krankenkasse ist, solltest du baldmöglichst erfragen.

Beratungsmöglichkeit: Steuerberater! Kostenlose Beratung, die dich nichts kostet, fällt mir nicht ein.

Die KSK ist ein sehr spezieller Verein, und Du bist nicht der erste, dessen Kundschaft die KSK nervt. Sie versichert halt nur Künstler. Laut Deiner Beschreibung kann Dich das Finanzamt als Freiberufler gelten lassen (ich würde es nicht durchgehen lassen), aber das künstlerische fehlt meines Erachtens.