Voraussetzung einer Wohngemeinschaft?

3 Antworten

Das wird sehr schwierig wegen der Steuerklasse 2, denn die gibt es nur, wenn keine weitere volljaehrige Person im Haushalt lebt. Und auch eine Wohngemeinschaft hat einen Haushalt, daher z.B. auch nur einmal GEZ Gebuehr.

Selbst wenn ihr nicht gemeinsam wirtschaften solltet (was man auch nachweisen koennen muss bei einer WG, getrennte Raeumlichkeiten und getrennt kochen, einkaufen usw.), spart man bei dieser Loesung des gemeinsamen Wohnes ja Geld und daher steht einem dann kein extra Alleinerziehenden Haushaltsfreibetrag zu. Wer die weitere Person im Haushalt ist, spielt bei der Steuerklasse 2 keine Rolle, auch wenn es die Tante ist, oder eine platonische Freundin oder ein eigenes Kind, das kein Kindergeld mehr bekommt. Es muss nicht der Lebenspartner sein. Die Steuerklasse 2 ist in jedem Fall hinfaellig, sobald eine weitere erwachsene Person im Haushalt lebt.

So besagt es das Gesetz.

Was hat eine Wohngemeinschaft mit der Steuerklasse zu tun? Durch das Zusammenwohnen kann man zwar Geld sparen, weil man die Miete usw. teilt, aber steuerlich wird es erst interessant, wenn man heiratet (bzw. eine eingetragene Partnerschaft eingeht). 

petrapetra64  09.12.2015, 09:41

Das hat ganz viel mit der Steuerklasse 2 zu tun, die ist weg, wenn man mit einer weiteren erwachsenen Person zusammen lebt, fuer die man kein Kindergeld erhaelt. Man ist steuerlich nur alleinerziehend mit Haushaltsfreibetrag, wenn man wirklich nur mit seinen Kindern zusammen lebt. Gemeinsames Leben spart Kosten, daher gibt es keinen Haushaltsfreibetrag mehr.

Die Person mit der Steuerklasse 2 muss daher in die 1 bei Zusammenzug und damit mehr Steuern zahlen.