Wohngemeinschaft Namen geben

5 Antworten

Ich seh gerade, da steht nicht alles drin was ich geschrieben habe.

Wollte noch nachtragen, dass es zwar auch als BGB-Gesellschaft oder auch GbR genannt zu bewerkstelligen ist, würde ich aber unbedingt abraten. Bei einer Wohnung, in der öfters die Mitbewohner wechseln, müsstest du jedesmal einen neuen GbR-Vertrag mach und die alte GbR auflösen - mach reichlich Arbeit. Ein Vermieter würde da auch nicht mitspielen, der müsste dann jedesmal den Mietvertrag ändern.

Da wäre eine GmbH eine Lösung, da hätte zumindest der Vermieter weniger Arbeit ;)

Wenn es eine rein private WG ist, gibt es doch nur einen Strom/Gaszähler? GEZ wird pro Wohnung nur einmal erhoben. Als WG-Inhaberin denke ich, verteilst du diese Kosten auf deine Mitbewohner. Also zahlt nur der Wohnungsinhaber (Derjenige, der den Mietvertrag hat).

Wenn es gewerblich ist: Dann kannst Du die WG nennen wie Du willst. Dabei ist es egal, ob "juristische Person" oder "Personengesellschaft". Du kannst es auch als Einzelunternehmen machen. Gewerblich sind die GEZ-Gebühren höher als privat. Eigentlich lohnt gewerblich nicht, wenn es eine "normale WG" ist, nur zum Zweck, preiswerter zu wohnen.

Ich gehe davon aus, dass es sich um eine Wohnung handelt, die öfters wechselnde Mitbewohner hat. Wer hat den Mietvertrag?

Nein, das könnt Ihr nicht, zumindest nicht so ohne weiteres. Dazu müsstet Ihr, wie bereits gesagt, eine juristische Person sein. Im Moment seid Ihr nur eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts GbR, auch BGB-Gesellschaft genannt. Und hier muss jeder mit seinem Namen genannt werden.

Ja, nennt sie GangstaShitHomieAbchillHütte zum Beispiel