Steuerliche Vor- oder Nachteile eines Rentners bei Heirat?
Eine Frage aus meinem Familienkreis: Ein rüstiger Bezieher einer Altersrente (knapp 900 Euro) möchte seine langjährige Partnerin heiraten (ca. 2.200 Euro brutto Arbeitseinkommen). 1. Kann die Partnerin aus der Steuerklasse 1 in die Steuerklasse 3 wechseln und muss der Rentner irgendwo eine Steuerklasse (voraussichtlich 5, oder ?) anmelden?
-
Muss das Ehepaar die nächstjährige Einkommenssteuererklärung gemeinsam einreichen, oder kann jeder für sich eine Erklärung vorlegen?
-
Kann man eine gemeinsame Steuererklärung evtl. vermeiden, wenn sie für einen der Partner zum Nachteil reicht, vielleicht durch "Gütertrennung" ?
Der Rentner möchte seiner Partnerin im Grunde einen höheren Nettoverdienst ermöglichen, jedoch ohne dabei selbst irgendwie zum Nachteil belastet werden. Außerdem denkt er auch an eine spätere Witwenrente. Das Paar lebt schon seit 3 Jahren gemeinsam (als Wohngemeinschaft) zusammen. Reichen die Infos zu meiner Frage? Gern erwarte ich einige Antworten.....Danke
3 Antworten
Genaues kann man nicht sagen, ohne zu wissen, in welchem Jahr udn in welchem Alter der Rentner in Rente gegangen ist.
Nach der Heirat würde die Ehefrau nicht mehr ca. 255,- Euro Lohnsteuer abgezogen bekommen, sondern nur noch 45,- Euro. Also ca. 2.500,- im Jahr netto mehr haben.
Aber durch die Rente müsste dann eine Nachzahlung geleistet werden.
grob geschätzt 1.300,- im Jahr.
Den beiden bliebe ein Vorteil von ca. 1.000,- pro Jahr.
1 , wer sparen will muß das gemeinsam 2, steuerklasse wären III / V 3, witwenrente hat wartefristen .
Wenn sie verheiratet sind, müssen sie von diesem Jahr an eine einkommenssteuererklärung abgeben, da zwei verschiedene Einkunftsarten vorliegen. Für Rentner gibt es keine Lohnsteuerklasse. Die 800 € würden bei ihm alleine nicht zu einer Besteuerung führen.
Ihr gemeinsames Einkommen bestimmt dann die Höhe der gemeinsamen Steuern