Vor- und Nachteile eines Gewerbegrundstücks?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Im Gewerbegebiet (deshalb heisst es so) ist eine Wohnnutzung nur unter bestimmten Einschränkungen vorgesehen und für bestimmte Personenkreise (Betriebsleiter, Hausmeister usw.).

Eine nicht mit einem Gewerbe im Zusammenhang stehende Wohnnutzung ist im Grundsatz unzulässig.

Des weiteren gelten Immissionsschutzrichtwerte (insb. Lärmwerte) für Gewerbegebiete und nicht für Wohngebiete. Insbesondere zur Nachtzeit gibt es da nicht unerhebliche Unterschiede.

So ein Haus lässt sich nur sehr begrenzt wieder verkaufen, auch kann es in einem Industriegebiet ganz schön laut sein, auch nachts. Ich würde nie ein Wohnhaus in einem reine Industriegebiet kaufen. Weitere Nachteil und Einschränkungen hat WetWilly schon genannt. Bevor du das Haus kaufst solltest du beim zuständigen Bauamt mal Vorstellig werden und mit denen dein Vorhaben absprechen, die könne dir sicherlich genauer sagen ob dein Vorhaben in irgend einer Form Sinnvoll ist.

Habe Deine Frage leider sehr spät entdeckt. Die Antwort von WetWilli ist meiner Meinung nach grundsätzlich falsch! Vergleiche einmal Grundstückspreise für Gewerbe und Allgemeine Wohngebiete lt. Bebauungsplan. Antwort erhälst Du beim zuständigen Gutachtenausschuß des LK´s oder Stadt. Dann kennst du den tatsächlichen "Wohnwert". Du mußt bedenken, z.Zt. kann ja emmissinsarmes (Lärm, Schutz,Gestank u.ä.) Gewerbe angesiedelt sein. Das muß aber nicht so bleiben und sich auch ins Gegenteil wandeln. Suchen Sie sich einen soliden und erfahrenen Bauberater auf Honorarbasis. Dessen Honorar ist nur ein Bruchteil des einsparbaren Potentials und ein Garant für Ihre ungeteilte Interessenvertretung von der Planung bis zur Abrechnung. Schauen Sie bitte nur als Beispiel meine homepage www.1a-bauberatung.com an. Für ein solches Vorhaben habe ich eine Mindmap als Hilfe und Orientierung entwickelt. Ich schicke sie Ihnen gern kostenlos zu, wenn Sie mir Ihre Postadresse mitteilen.

...um darauf eine korrekte Antwort geben zu können muss man zunächst mal den B-Plan incl.Erläuterungen einsehen - alles andere ist Kaffeesatzleserei!

kiwie 
Fragesteller
 13.07.2010, 10:26

wo kann ich den einsehen, bauamt?

WetWilly  13.07.2010, 15:19

Wenn er schreibt: "... im Gewerbegebiet liegt ..." und "...als Gewerbegebiet ausgewiesen..." gehe ich davon aus, dass die planungsrechtliche Seite schon geklärt ist.