Muss ich gefragt werden wenn die Schwester auf dem Grundstück meiner Mutter baut?

5 Antworten

Es stellt sich die Frage wie euer familiäres Verhältnis ist und was wirklich geplant ist.

Wenn das Grundstück alleine der Mutter gehört, kann sie damit machen was sie will. Im Zweifelsfall gibt's halt nichts zu erben. Ob es so fair ist, sei dahingestellt.

Aber hier fehlen einige wichtige Informationen.

Eine Immobilie gehört nämlich in der Regel dem Grundstückseigentümer. Wenn deine Schwester auf dem Grundstück der Mutter bauen würde (sofern überhaupt erlaubt), würde das Haus anschließend vor dem Gesetz deiner Mutter gehören. Das ist bestimmt nicht beabsichtigt.

Jawohl das Grundstück gehört meiner Mutter. Und da es ein Gewerbegrundstück ist kann man es auch nicht teilen und die Hälfte meiner Schwester veräußern. Das weitere ist das eigentlich kein Wohnhaus so einfach darauf gebaut werden darf aber sie waren wohl beim Notar und haben ein paar falsche Aussagen gemacht womit die vorraussetzungen geschaffen wurden damit gebaut werden kann.

Warum sollte sie dich fragen. Das Grundstück gehört deiner Mutter und die muss sie fragen. (und noch das Bauamt)

Wenn das Grundstück nur der Mutter gehört, was daraus zu entnehmen ist, dass du selbst schreibst, "das Grundstück meiner Mutter" (also nicht deines) muss die Schwester auch nur die Mutter fragen (und das Bauamt muss natürlich genehmigen). Wie kommst du darauf, dass du gefragt werden musst? Wenn der Bäcker um die Ecke neu baut, fragt er dich ja auch nicht.

Hallo, wenn deine Mutter beim Notar war hat sie möglicherweise deiner Schwester etwas überschrieben,aber der Notar kann nicht bestimmen ob und was das gebaut werden darf,den das bestimmt das Bauamt.

Wessen Eigentum ist das? Gehört es Deiner Mutter kann sie damit machen was sie möchte. Verkaufen und nach Monte Carlo ins Casino wäre auch noch eine Möglichkeit.

So lange da nicht schon vertraglich was geregelt wurde in Hinsicht auf ein späteres Erbe, müsst Ihr auch nicht gefragt werden.