Ex Frau will ihren Anteil am gemeinsamen Haus nicht abtreten. ....?

8 Antworten

Bei einer Freundin war die Situation  ziemlich gleich, nur dass die Mutter der Tochter in der Zwischenzeit eine schwere körperliche Behinderung hatte. Das Gericht hat dann ein Machtwort gesprochen bzw. eine Vermögensaufteilung vorgenommen.

Es bleibt nur die Teilungszwangsversteigerung. Aus dieser können Sie das Haus ersteigern und sie bekommt nur ihren Anteil abzüglich der Gebühren. Dann ist das Thema durch. Machen Sie es nicht, haben Sie sie noch ewig am Hacken. Vielleicht reicht es, wenn ihr Anwalt oder Sie Ihr ein letztes Angebot machen, alternativ die Teilungszwangsversteigerung ankündigen.

Schlimm, wenn einer nicht loslassen kann.

Lass dich doch am besten von einem Anwalt beraten,und zwar so bald wie möglich..Ich an deiner Stelle würde mir nichts gefallen lassen diese Frau will dir nur schaden

Gibt nix schlimmeres als verbitterte Ex Partner...

Die Hausangelegenheit  könnte im Scheidungsverfahren geklärt werden, sofern diese nicht schon als Folgesache bereits anhängig ist (Das Haus wird auf Dich übertragen gegen Entgeltleistung des anteiligen Wertes an die Frau) Das Gericht wird dies  dann entscheiden. Die Frau kann sich nicht ewig quer legen.

 

Ja gut ....so ungefähr  konnte ich mir das auch denke......Anwalt  ist schon ne weile dran....aber was ist mit den gemeinsamen  Verpflichtungen. ...wenn Gefahr im Verzug ist und die Heizung  schlapp  macht..   ihr die Zahlungen kürzen??das hätte wohl damals bei der Ausfall Verhandlung  mit einfließen  müssen......