Von Vollzeit arbeitslos gemeldet zu Teilzeit melden/ wechseln?

5 Antworten

Willst du denn nur wegen dieser Maßnahme deine Verfügbarkeit reduzieren ?

Diese Maßnahmen gehen doch nicht so lange,du hättest dann noch immer Zeit deine Weiterbildung zu besuchen.

Wenn du aber Angst hast,dass man dich in der Zeit deiner Weiterbildung Vollzeit vermitteln könnte,dann kannst du dich natürlich auch nur teilweise der Vermittlung zur Verfügung stellen,reduzierst du deine bisherigen 40 Stunden auf die Hälfte,dann bekommst du auch nur 50 % deines bisherigen ALG - 1 gezahlt.

Der Grund für die Reduzierung der Verfügbarkeit spielt da meines Wissens keine Rolle,es kann dich ja keiner zur Vollzeitbeschäftigung zwingen und solange du gesetzlichen Anspruch auf dein ALG - 1 hast und dem Arbeitsmarkt zumindest noch teilweise zur Verfügung stehst,hast du auch anteiligen Anspruch.

fillgirl 
Fragesteller
 03.01.2015, 11:06

Vielen Dank für die Antwort, die Masnahme stellt leider schon ein großes Problem für mich dar und ich möchte tatsächlich nur deswegen reduzieren. Mir ist es wichtig, dass ich diese Weiterbildung gut abschließe um einen guten Job zu finden. Da steht mir ne Vollzeitemasnahme irgendwie im Weg, denn die bringt mir überhaupt garnichts und ich kann die Zeit besser nutzen als mich abzuhetzen von Masnahme zur Weiterbildung zu rennen.

Das mir das Geld gekürtzt wird, ist mir dann auch egal.Geh ich halt auf 450 Euro was am Wochenende arbeiten, hab ich mehr von allem und kanns besser einteilen zeitlich.

isomatte  03.01.2015, 11:23
@fillgirl

Deine Weiterbildung ist ja ein hinreichender Grund,denn du musst ja auch noch lernen,deshalb sollte dieser auch akzeptiert werden !

Was aber auf keinen Fall geht ist dein geplantes Nebeneinkommen,denn du darfst im ALG - 1 Bezug nur unter 15 Stunden die Woche arbeiten und dabei nicht mehr als 165 € zuzüglich deiner Aufwendungen ( Fahrkosten ) für die Beschäftigung verdienen.

Der Überschuss würde dir von deinem ALG - 1 abgezogen,würde dir also nichts bringen.

DerHans  03.01.2015, 13:36
@fillgirl

Auch wenn du nur für Teilzeit zur Verfügung stehst, kannst du solche Maßnahmen nicht einfach ablehnen

isomatte  04.01.2015, 06:13
@DerHans

Natürlich kann sie dann solch eine Maßnahme ablehnen,wenn diese als Vollzeit ausgelegt ist !

Die Agentur für Arbeit kann ihr dann nicht nur 50 % ihres ALG - 1 zahlen,aber von ihr verlangen,dass sie den ganzen Tag an einer Maßnahme teilnimmt.

Dann muss diese schon auf ihre reduzierte Verfügbarkeit zugeschnitten sein.

wenn Du der Arbeitsagentur mitteilst, dass Du nur noch Stellen in Teilzeit suchst, kannst Du das machen.

Sie sind dann aber berechtigt, auch Dein Alg1 entsprechend anzupassen. Eben für die Arbeitszeit, die Du Dich zur Verfügung stellst. Wenn Du nur noch Halbtags-Stellen suchst, bekommst Du auch nur noch die Hälfte des bisherigen Alg1

fillgirl 
Fragesteller
 02.01.2015, 15:08

Ja, ich weiß, das ich weniger bekomme. Das ist kein Thema. Aber ich kann nicht in einer Masnahme hocken bis sonst wann, wenn ich gerade ne Meisterweiterbildung mache und dann wegen der Masnahme vom Amt ( die mir null was bringt) meine Weiterbildungsstunden schwänzen. Deswegen möchte ich von 40 verfügbaren Stunden also Vollzeit auf Teilzeit runter. Das ich weniger bekommen, das weiß ich.

Nur weiß ich eben nicht ob ich das so einfach runtersetzen kann. Mal eben so wegen meiner privaten Aktivität :P

Wenn du nur noch für Teilzeit zur Verfügung stehst, wird das AlG 1 auch entsprechend gekürzt.

wenn du das der ARGE angibst wird dein Geld gekürzt.

fillgirl 
Fragesteller
 02.01.2015, 15:01

Das es gekürzt wird, das weiß ich, mich würde aber interessieren ob ich überhaupt die Möglichkeit habe es umzuwechseln? Oder ob das Amt dann sagt, dass ich trotzdem Vollzeit gemeldet bleiben muss, weil ich ja gesund bin und keine Kinder etc. habe.