Arbeitslosengeld 1. Nachzahlung möglich?

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ja wirst du bekommen, man hat eine 3 Jahre lange Beantragungszeit für ALG I.

Du hast dich fristgerecht gemeldet und den Antrag als solches gestellt.

Dass die Bescheinigung jetzt erst nachgereicht werden konnte, ist Verschulden des alten betriebes und somit wird dir das ALG1 nachgezahlt.

Du wirst dich fragen lassen müssen, wovon du während der Arbeitslosigkeit gelebt hat. Da liegt die Vermutung der Schwarzarbeit in der Luft. Die Nachzahlung kann mit Hinweis auf die mangelnde Mitwirkung verweigert werden. Dazu hast du höchst wahrscheinlich auch einen Passus unterschrieben.

Wenn der Antrag fristgerecht gestellt wurde, durchaus möglich !

kleiner fehler... ich habe mich um die anträge gekümmert aber nicht um die arbeitsbescheinigung von dem ersten betrieb