Arbeitslosengeld 1. Nachzahlung möglich?
Hallo!
Meine Frage:
Ich habe 18 Monate in einem Betrieb gearbeitet. Danach wurde ich gekündigt. Ich bin sofort zum Amt und habe den Antrag auf Arbeitslosengeld gestellt und habe mich auch gleich arbeitslos gemeldet. Dann habe ich mich aber nicht weiter um den Antrag gekümmert da ich Probleme mit meinem alten Betrieb hatte und die nicht mit der Arbeitsbescheinigung rüber gekommen sind. Genau 6 Monate später habe ich einen neuen Job bekommen den ich wiederum 6 Monate ausgeübt habe. Dort bin ich nach verlängerter Probezeit wieder entlassen worden. Dort wieder das gleiche Spiel, zum Amt, Antrag gestellt und arbeitslos gemeldet. Nun sollte ich die Arbeitsbescheinigung vom ersten Betrieb nachreichen damit der Antrag vom letzten Betrieb bearbeitet werden kann. Ich habe nun alle Arbeitsbescheinigungen nachgereicht damit alles bearbeitet werden kann.
Bekomme ich nun, da ich ja immer die Anträge gestellt habe und auch abgegeben habe, eine Nachzahlung für die Zeit in der ich Arbeitslos war oder ist das hinfällig weil die Arbeitsbescheinigungen erst jetzt da angkommen sind?
7 Antworten
ja wirst du bekommen, man hat eine 3 Jahre lange Beantragungszeit für ALG I.
Du hast dich fristgerecht gemeldet und den Antrag als solches gestellt.
Dass die Bescheinigung jetzt erst nachgereicht werden konnte, ist Verschulden des alten betriebes und somit wird dir das ALG1 nachgezahlt.
Du wirst dich fragen lassen müssen, wovon du während der Arbeitslosigkeit gelebt hat. Da liegt die Vermutung der Schwarzarbeit in der Luft. Die Nachzahlung kann mit Hinweis auf die mangelnde Mitwirkung verweigert werden. Dazu hast du höchst wahrscheinlich auch einen Passus unterschrieben.
Wenn der Antrag fristgerecht gestellt wurde, durchaus möglich !
kleiner fehler... ich habe mich um die anträge gekümmert aber nicht um die arbeitsbescheinigung von dem ersten betrieb