von verbindlicher Bestellung zurücktreten?

7 Antworten

Wenn Sie einen Vertag unterschrieben haben, sollten Sie die Unterlagen vom Verkäufer mit bekommen haben, in denen sämtliche Vertragsklauseln abgedruckt sind, wo auch etwas vom Rücktritt des Vertages steht. Falls es kein Feld, Wald und Wiesenhändler war. Soweit ich weis hat man ein Rücktrittrecht von 14 Tagen, auser im Kleingedruckten steht etwas anderes, dann würde ich mir einen Rechtsbeistand holen.

Vertrag ist Vertrag. Da kannst Du nicht so einfach zurücktreten (außer bei Haustürgeschäften und online-Verträgen).

Wenn der Seat-Händler mit sich reden lassen sollte, kommt auf jeden Fall eine nicht unerhebliche Abstandszahlung auf Dich zu.

Ein generelles Rücktrittsrecht steht dem Käufer grundsätzlich nicht zu. Ist ein (Auto-) Kaufvertrag geschlossen worden (egal ob schriftlich oder mündlich), so ist dieser zunächst einmal uneingeschränkt gültig. Es macht dabei keinen Unterschied, ob es sich um einen Neu- oder Gebrauchtwagenkauf handelt. Ebenso wenig spielt es eine Rolle, ob das Fahrzeug vom Händler oder von Privat gekauft wird.

Das deutsche Recht macht hiervon jedoch einige Ausnahmen. Grundsätzlich kann ein vertragliches Rücktrittsrecht im Kaufvertrag vereinbart werden, z.B. wenn das Fahrzeug nicht in der entsprechenden Farbe verfügbar ist.

Zudem sieht das Gesetz in einigen Fällen ein gesetzliches Rücktrittsrecht oder eine Wandlung vor. Nach dem nunmehr in das BGB integrierten Fernabsatzgesetz kann ein Käufer bei einer bestimmten Art und Weise des Kaufes ohne Grund innerhalb von 2 Wochen vom Kauf zurücktreten (aber nur dann !). Dieses gilt ebenfalls bei bestimmten Verbraucherkreditverträgen und nach dem ebenfalls nunmehr in das BGB integrierten Haustürwiderrufsgesetz. Im Übrigen ist ein Rücktritt vom Vertrag nicht möglich. Daher sollte sich ein Käufer zunächst überlegen,

will ich gerade dieses Auto kaufen, will ich den Kaufvertrag so und nicht anders jetzt abschließen, kann ich dieses Auto finanzieren/bezahlen ? Grundsätzlich sollte ein solcher Vertrag stets schriftlich geschlossen werden. Jedoch ist auch ein mündlicher Kaufvertrag bindend. Der Beweis, daß ein Kaufvertrag geschlossen worden ist, ist in den Fällen des mündlichen Abschlußes oftmals schwieriger als in den Fällen des schriftlichen Abschlußes.

Ein Rücktritt ist u.a. in folgenden Fällen möglich:

  • Unmöglichkeit (z.B. das Auto ist schon anderweitig verkauft)
  • bestimmte Irrtümer
  • gravierende Mängel (z.B. Motorschaden, sofern kein Gewährleistungsausschluß vereinbart); zu beachten ist jedoch, daß nicht gleich jeder Mangel beim Autokauf zum Rücktritt berechtigt (z.B. Fußmatten fehlen, dann Nachlieferung oder Minderung des Kaufpreises) - Regelungen über Nachbesserung des Verkäufers nach neuem Schuldrecht beachten ! -
  • Fehlen zugesicherter Eigenschaften - neues Schuldrecht beachten !
  • Fälle des ehemaligen, nunmehr in das BGB integrierten, Fernabsatzgesetzes (z.B. Kauf vom Händler über das Internet, wobei das Rücktrittsrecht nur dem Käufer zusteht)
  • Verzug (nach Ablehnungsandrohung), außer bei Stundung des Kaufpreises
  • Vertragsverletzungen (Haupt- bzw. in best. Fällen bei Nebenpflichten) - jedoch Nachbesserungsmöglichkeiten des Verkäufers nach neuem Schuldrecht beachten !
  • Nichterfüllung (des Vertrages)
  • Fälle des früheren, nunmehr in das BGB integrierten, Verbraucherkreditgesetzes Fälle des früheren, nunmehr in das BGB integrierten, Haustürwiderrufsgesetzes
  • Arglistige Täuschung
  • Kauf unter Drohung
  • Wegfall der Geschäftsgrundlage (ganz selten !)

Wenn der Händler Dich nicht aus Kulanz aus dem Vertrag lässt, kannst Du diesen nicht rückgängig machen.Egal ob mit Kreditvertrag oder ohne.Aber schau mal in den Vertrag. Vielleicht findest Du dort doch noch eine Frist.Dann geht es natürlich.

das wort an sich sagt es schon "verbindlich". heißt soviel wie bindend.... also ein mann ein wort, früher hat mal ein handschlag gezählt, heutzutage ist wohl nichts mehr bindend....nicht mal das eigene wort und die unterschrift, so geht unsere gesellschaft hübsch langsam flöten....