Kaufvertrag gültig ohne Aushändigung des Kfz-Briefes?

4 Antworten

Wenn der Brief zum Kaufvertrag gehört, dann ist der Vertrag vom Händler erst erfüllt, wenn dieser auch ausgehändigt wurde. Nach vier Wochen hast Du in jedem Fall das Recht, dem Händler eine Nachfrist zu setzen (ca. 7 - 14 Tage) Kann er auch dann seinen Teil des Vertrages nicht erfüllen, kannst Du zurücktreten.

Eine solche Frist wurde ihm schon per Einschreiben gestellt. Diese ist am Mittwochabend abgelaufen. Bleibt die Frage, ob der Händler überhaupt noch etwas mit der Sache zu tun hat. Er sagt, er sei gar nicht der Vertragspartner - und den Vorbesitzer, in dessen Auftrag er (angeblich?) handelt, hat mein Sohn nie zu sehen bekommen.

Ich würde aufpassen. Wenn der Händler jetzt mit dem KFZ Brief (Zulassungsbescheinigung Teil II) um die Ecke kommt uns verlangt die Herrausgabe von "seinem Fahrzeug" Dann wirds eng.

Besitzer des Fahrzeuges ist derjenige, der den Fahrzeugbrief in Besitz hat.

Kein Fahrzeugbrief = Kein Geld.....

Gruß, BigBee

ohne kfz. brief ist eine ummeldung nicht möglich. wer den kfz.-brief hat,dem gehört das fahrzeug