Vom Arbeitsvertrag zurücktreten, wenn noch nichts unterschrieben ist geht das?

9 Antworten

Du rufst bei der Firma an, bedankst dich für das Jobangebot und teilst mit, dass Du die Stelle aus persönlichen Gründen leider nicht antreten kannst und das war's.

Du hast Dich noch nicht verpflichtet die Arbeit anzunehmen, also brauchst Du auch nicht "zurückzutreten" oder zu kündigen.

Aha, "vom Arbeitsvertrag zurücktreten"

und du hattest diesen "nicht unterschrieben", dann unterschreibst du diesen halt weiter nicht, schickst diesen halt zurück, wenn dieser bereits dir zugestellt sein sollte... Wenn du einen Termin noch hättest zur Unterschrift, dann sagst du diesen Termin ab, weil du dort nicht arbeiten möchtest.

Auch wenn du hier viel Unsinn liest, Arbeitsverträge können erst einmal auch mündlich geschlossen werden und haben trotzdem Gültigkeit. 

Allerdings mangelt es dann an Beweisbarkeit, so dass du im Normalfall keine Konsequenzen zu befürchten hast, wenn du ihn nicht einhältst. Zurücktreten kannst du von dem Vertrag nicht.

Arbeitverträge können auch mündlich geschlossen werden ... das Schitfliche legt nur noch mal die Einzelheiten fest (Nachweisgesetz)

wen der Vertrag mündlich geschlossen wurde, bleibt dir nur mit dem Arbeitgeber zu reden und einen Aufhebungsvertrag zu vereinbaren ...

Du hast den Arbeitsvertrag nicht unterschrieben?

Kein Problem, ruf beim AG an und sag ihm es tut dir leid, aber du hast eine andere Stelle gefunden.

lg