KAUFVERTRAG JA/NEIN?

8 Antworten

Der Vertrag kam nicht rechtsgültig zustande.

Da die Finanzierung über die Bank des Händlers lief und die beiden Verträge/Anträge im Zusammenhang gestellt wurden, war der Kaufvertrag aufschiebend unwirksam. Mit Absage der Finanzierung wurde der Kaufvertrag unwirksam.

Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung:

§ 158 BGB Aufschiebende und auflösende Bedingung

(1) Wird ein Rechtsgeschäft unter einer aufschiebenden Bedingung vorgenommen, so tritt die von der Bedingung abhängig gemachte Wirkung mit dem Eintritt der Bedingung ein.

(2) Wird ein Rechtsgeschäft unter einer auflösenden Bedingung vorgenommen, so endigt mit dem Eintritt der Bedingung die Wirkung des Rechtsgeschäfts; mit diesem Zeitpunkt tritt der frühere Rechtszustand wieder ein.

du schreibst ja das selbe wie die meisten. Vertrag unwirksam ,und wir betonten auch alle das selbe. Nur hast du der sache bisschen Juristendeutsch verliehen

@Kenram

Eventuell liegt es daran, dass ich Jura studiert habe?

Keine Ware kein Geld .. Du warst ja bereit, die Bank hat dich abgelehnt , du musst nix zahlen. Diese 10 prozent ist wirksam wenn die Bank ja sagt , der Händler Motorrad fertig macht und du plötzlich abspringst. Das war die Partnerbank des Händlers und nicht deine, also kannst du beruhigt schlafen. Gute Nacht schöne Träume

Vor Antwort die einschlägigen Gesetzesstellen prüfen.

  1. Ja, es ist ein Kaufvertrag zustande gekommen.

  2. Wenn die AGB Stornokosten für eine Nichtabnahme der Ware vorsehen, wirst Du diese auch zahlen müssen. Denn ein Kaufvertrag ist ja zustande gekommen.

  3. Nein, das fällt natürlich nicht weg.

Vor Antwort die einschlägigen Gesetzesstellen prüfen.

Da die Finanzierung ueber den Haendler zustande kommen sollte, handelt es sich hier um 2 miteinander verbundene Vertraege. Einmal der Kaufvertrag und dann der Darlehensvertrag. Kommt der Darlehensvertrag nicht zustande, ist der Kaufvertrag ebenfalls nicht zustande gekommen.

Selbst wenn der Darlehensvertrag zustande gekommen waere, haettest du bei einem sog. "Verbraucherdarlehen" (um ein solches sollte es sich offensichtlich handeln) ein Widerrufsrecht, das sich dann auch auf den mit dem Darlehensvertrag verbundenen Kaufvertrag auswirkt. Ein Widerruf des Darlehensvertrages wuerde in dem Fall also auch den Kaufvertrag unwirksam machen. Das geht aber wirklich nur, wenn das Darlehen vom Haemdler selbst vergeben oder von diesem vermittelt wurde. Besorgt man sich das Darlehen jedoch selbst ohne Mitwirkung des Haendlers (z.B. bei der eigenen Hausbank), hat der Darlehensvertrag hingegen nichts mit dem Kaufvertrag zu tun.

wenn die Finanzhierung über den Verkaufer gemacht wqurde, kam kein Vertrag zustande, weil wesentliches Merkmal uneingigkeit, nächlicvhZahlung.

Wenn Finanzierung auf eigene Faust, Vertrag also vorher gemacht, dann gilt der Vertrag.

Die Finanzierung ging über die Haus-Finanzierungsbank des Händlers

ändert das was?