von Schule fliegen?..

11 Antworten

Ja, man kann direkt von einer Schule suspendiert werden, auch wenn es vorher keine Vorfälle gab. Gründe dafür können sein: beim Dealen erwischt worden, jemanden mit Waffen bedroht oder sogar verletzt... Bei solchen Kalibern wird der Schulleiter den Schüler sofort suspendieren zum Schutz der anderen Schüler, dann wird er die Klassenkonferenz (alle Lehrer, die den Schüler unterrichten) einberufen. Diese diskutiert und entscheidet, ob es nur ein zeitlicher Unterrichtsausschluss ist, oder ob der Schüler die Schule ganz verlassen muss. Aber das wird im Einzelfall entschieden und natürlich spielt die Vorgeschichte des entsprechenden Schülers eine Rolle.

Ich denke, das kommt auf den Fall oder den Grund an, von der Schule zu Fliegen! Bei kleineren Sachen gibt's ja erst einmal die Schulverweise!

Bitte nur antworten wenn ihr wirklich ahnung habt... wegen Belästigung bzw Drohung, also habe nie geschwänzt o.ä immer meine Schulpflicht erfüllt.

Hallo ffrayman,

das Schulgesetz NRW besagt unter § 53, Absatz 3, 4 und 7-9 Folgendes:

(3) Ordnungsmaßnahmen sind

  1. der schriftliche Verweis,
  2. die Überweisung in eine parallele Klasse oder Lerngruppe,
  3. der vorübergehende Ausschluss vom Unterricht von einem Tag bis zu zwei Wochen und von sonstigen Schulveranstaltungen,
  4. die Androhung der Entlassung von der Schule,
  5. die Entlassung von der Schule,
  6. die Androhung der Verweisung von allen öffentlichen Schulen des Landes durch die obere Schulaufsichtsbehörde,
  7. die Verweisung von allen öffentlichen Schulen des Landes durch die obere Schulaufsichtsbehörde.

Rechtsbehelfe (Widerspruch und Anfechtungsklage) gegen Ordnungsmaßnahmen nach Satz 1 Nr. 2 und 3 haben keine aufschiebende Wirkung. § 80 Abs. 4, 5, 7 und 8 der Verwaltungsgerichtsordnung bleibt unberührt.

(4) Maßnahmen nach Absatz 3 Nr. 4 und 5 sind nur zulässig, wenn die Schülerin oder der Schüler durch schweres oder wiederholtes Fehlverhalten die Erfüllung der Aufgaben der Schule oder die Rechte anderer ernstlich gefährdet oder verletzt hat. Bei Schulpflichtigen bedarf die Entlassung von der Schule der Bestätigung durch die Schulaufsichtsbehörde, die die Schülerin oder den Schüler einer anderen Schule zuweisen kann. Die Entlassung einer Schülerin oder eines Schülers, die oder der nicht mehr schulpflichtig ist, kann ohne vorherige Androhung erfolgen, wenn die Schülerin oder der Schüler innerhalb eines Zeitraumes von 30 Tagen insgesamt 20 Unterrichtsstunden unentschuldigt versäumt hat.

(7) Über Ordnungsmaßnahmen nach Absatz 3 Nr. 4 und 5 entscheidet eine von der Lehrerkonferenz berufene Teilkonferenz. Der Teilkonferenz gehören ein Mitglied der Schulleitung, die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer oder die Jahrgangsstufenleiterin oder der Jahrgangsstufenleiter und drei weitere, für die Dauer eines Schuljahres zu wählende Lehrerinnen und Lehrer oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gemäß § 58 als ständige Mitglieder an. Weitere, für die Dauer eines Schuljahres zu wählende Mitglieder sind eine Vertreterin oder ein Vertreter der Schulpflegschaft und des Schülerrates. Diese nehmen an Sitzungen nicht teil, wenn die Schülerin oder der Schüler oder die Eltern der Teilnahme widersprechen.

(8) Vor der Beschlussfassung hat die Teilkonferenz der betroffenen Schülerin oder dem betroffenen Schüler und deren Eltern Gelegenheit zu geben, zu dem Vorwurf der Pflichtverletzung Stellung zu nehmen; zu der Anhörung kann die Schülerin oder der Schüler eine Person des Vertrauens aus dem Kreis der Schülerinnen und Schüler oder der Lehrerinnen und Lehrer hinzuziehen.

(9) Ordnungsmaßnahmen werden den Eltern schriftlich bekannt gegeben und begründet.

Quelle: http://www.schulministerium.nrw.de/BP/EigenverantwortlicheSchule/3__Schulrechtsaenderungsgesetz/Schulgesetz.pdf

Es hängt also tatsächlich von der Schwere deiner "Belästigung" bzw. "Drohung" ab.
Genaueres kann dir hier kein Mensch antworten; es kommt jetzt darauf an, wie dein Vergehen von der Teilkonferenz eingestuft wird.

LG von Miroir

Miroir  04.10.2012, 15:17

Für dich noch interessant:

In der Regel muss der "Entlassung" von der Schule die "Androhung der Entlassung" vorausgehen.

http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulrecht/Fragen_Antworten/FAQ/FAQ_Unterricht/Massnahmen/entlassen.html

Vielleicht hast du Glück und kommst nochmal mit einem "blauen Auge" davon. Die Entlassung von der Schule erfolgt laut Schulgesetz jedoch unabhängig davon, ob es im Vorfeld schon einmal zeitlich befristete Suspendierungen gegeben hat oder nicht - um deine Eingangsfrage zu beantworten.

GrasIstRot  17.04.2016, 14:56

Heißt das jetzt dass wenn man bei der vorherigen teilkonferenz einen schriftlichen Verweis bekommen hat dass man dann bei der kommenden nicht von der Schule fliegen kann ?

kommt vor allem darauf an ob du auf einer staatlichen schule bist und was du getan hast^^ ist es nicht soo schlimm darf man dich nicht runterwerfen solange du keine 3 tadel hast. ist aber bei jeder schule anders geregelt^^