Nach Schul Suspendierung

2 Antworten

Einen dauerhaften Schulverweis gibt es i.d.R. nur wenn ein entsprechender Grund vorliegt und das Wohl der restlichen Schulgemeinschaft gefährdet ist wenn der oder diejenige dort verbleibt.

Das kann auch ohne vorherige weitere Ermahnung oder Androhung erfolgen, aber die Gründe müssen halt entsprechend schwerwiegend sein. Der zeitlich begrenzte Verweis ist schon sehr schwerwiegend und wenn man die gleichen Gründe wieder liefert dann ist das ein Grund für den dauerhaften Verweis.

Dann muss man sehen wo man hinterher zur Schule geht.

Schule ist übrigens Ländersache und damit gibt es kein einheitliches Schulgesetz. Auch die Vorraussetzungen die für einen Verweis nötig sing können lokal unterschiedlich sein.

ffrayman 
Fragesteller
 11.01.2014, 19:32

Zählt Belästigung dazu?

Also:

Man hat vorher beschlossen, dass man einen Mitschüler in Ruhe lässt und später hat man dann öfter mal zu ihm geschaut im Unterricht.

Würde das für einen Verweis reichen?

bcords  11.01.2014, 19:45
@ffrayman

Sexuelle Belästigung in jedem Fall.

Einfaches Hinsehen reicht i.d.R. nicht aus aber aufgrund der Vorgeschichte kann es durchaus sein, das es der Person die belästigt wurde nicht zugemutet werden weiter den Täter (sorry mir fällt kein anderes Wort ein) in unmittelbarer Umgebung zu ertragen.

Daher könnte auch nach einem zeitlichen Verweis dem Täter noch immer der dauerhafte Verweis drohen auch ohne das dieser sich wieder was zu Schulden hat kommen lassen.

Da muessen schon gravierende Vorwuerfe gegen einen laufen. Falls was, ruf doch einfach mal bei der ADD an, die muessten dir die Fragen auch mit rechtlicher Grundlage erklaeren koennen.