Von Kaufanbot zurücktreten?

6 Antworten

Ein Kaufangebot bedeutet doch, dass noch kein notarieller Kaufvertrag ausgearbeitet, geschweige denn unterschrieben wurde. Bis zu diesem Moment, also bis zum Notartermin und dort bis unmittelbar vor Unterschrift können beide Seiten noch zurück treten.

Zu einem Notartermin kommt es normalerweise auch nur, wenn die Finanzierung bis dahin nachgewiesen wird.

frostfeuer85 
Fragesteller
 21.12.2020, 13:10

Aber was wäre so eine vertretbare Zeit, in der es zu Finanzierung und Notartermin kommen muss, bevor man zurücktreten kann? Denn im Kaufanbot sah ich keine Fristen.

Und kostet der Rücktritt dann etwas, bzw. kann der Käufer Schadenersatz beanspruchen?

Timeline100  21.12.2020, 13:12
@frostfeuer85

Solche Sachen solltest du deinen Notar oder RA fragen & nicht in einem Forum.

bwhoch2  21.12.2020, 13:15
@frostfeuer85

Es wäre schon mal interessant zu wissen, was man sich vom Notar hat beglaubigen lassen. Ein Angebot? Was hätte er dabei wohl beglaubigt? Dass der Verkäufer tatsächlich der ist, der er vorgibt zu sein? Die Richtigkeit der Angaben zum Objekt? Der angebotene Kaufpreis? Dass das Angebot nur für den darin vermerkten Käufer gilt und dass kein Verkauf erfolgen wird, bis der Käufer sich endgültig entschieden hat, wozu auch die Frage der Finanzierung gehört?

Wenn kein Fristen drin stehen, hätte doch der Verkäufer jederzeit die Möglichkeit, das gleiche Angebot auch jemand anderen zu unterbreiten.

Ja!

Sie können zurücktreten und dies ohne jeden rechtlichen Nachteil.

Verträge über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte bedürfen zur Wirksamkeit zwingend der notariellen Schriftform.

Kein Vertrag - kein Anspruch auf Übertragung oder Zahlung.

Das kommt darauf an, wie der Vorvertrag abgeschlossen ist. Es könnte auch eine Vertragsstrafe vereinbart werden.

Endgültig sind Grundstücksangelegenheiten erst durch die notarielle Beurkundung wirksam.

Hikker  21.12.2020, 13:19

Auch ein Vorvertrag bedarf einer notariellen Beurkundung.

DerHans  21.12.2020, 13:21
@Hikker

Dann kann man darin ja nachlesen, was zu einer Stornierung vereinbart ist.

Hikker  21.12.2020, 13:32
@DerHans

Theoretisch ja. Ich hab aber den Verdacht, daß dazu eben nichts drinsteht, denn sonst würde sich die Frage gar nicht stellen.

DerHans  21.12.2020, 13:33
@Hikker

Wenn es keine Stornovereinbarung gibt, erübrigt sich die Frage doch.

Ja, solange noch kein Notar im Spiel war (Egal ob Vorvertrag oder Kaufvertrag) und nichts unterzeichnet wurde.

Es kann ja immer mal wieder passieren, dass eine Finanzierung platzt.

Ein Immobilienverkauf tritt erst dann in Kraft, wenn vor einem Notar ein Kaufvertrag abgeschlossen wurde. Bis dahin bist du völlig frei deinen Entscheidungen

frostfeuer85 
Fragesteller
 21.12.2020, 13:12

Ich habe aber gelesen, dass bei einem Rücktritt vom Kaufanbot Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können.

bwhoch2  21.12.2020, 13:18
@frostfeuer85

Ein Angebot richtet sich doch erst einmal an viele Interessenten, die dann alle sagen können, dass sie kaufen wollen oder nicht. Der Verkäufer entscheidet dann, wer den Zuschlag erhält. Wenn aber ein Notar im Spiel ist, geht es doch bestimmt darum, dass die Kaufabsicht eines bestimmten Interessenten fixiert wird und dass bis zu einem bestimmten Zeitpunkt kein weiterer Bieter eine Zusage bekommen darf. Sonst wäre das doch ziemlich unsinnig. Wenn aber da keine Frist drin steht, was soll das Dokument dann besagen? Und welchen Schaden sollte der Verkäufer erstatten müssen, wenn der Käufer die Finanzierung nicht hinbekommt?

wikinger66  21.12.2020, 13:19
@bwhoch2

Das ist doch schon wieder die Frage eines Trolls