Haftung für Immobilienkredit als Miteigentümer/Käufer, der aber kein Kreditnehmer ist?
Hallo,
angenommen Personen A und B kaufen sich ein Haus. A ist der Freund der Mutter von B.
Für den Kauf hat A Kredit bei seiner Hausbank Sparkasse aufgenommen, B nimmt keinen Kredit auf und würde keinen so hohen Kredit erhalten.
Aber B wird A monatlich einen Anteil zahlen, dies wird auch beim Notar vereinbart werden. Im Kaufvertrag stehen A und B als Käufer (und somit auch Eigentümer(?) drin.
Frage: Ist A dazu verpflichtet, seiner Sparkasse die Personaldaten von B, der Nichtkreditnehmer aber Miteigentümer ist, durchgeben ? Also z.B eine Kopie des Personalausweises von B.
Ist es gesetzlich vorgeschrieben?
Inwiefern würde B für den Kredit haften ?
Danke euch !
7 Antworten
Ja, die Sparkasse will natürlich wissen wer noch Eigentümer des Hauses ist. Falls A die Raten nicht bezahlt, wird ja nicht nur das halbe Haus versteigert, sondern auch der Anteil von B. Da alle Eigentümer im Grundbuch stehen, kennt die Sparkasse die Daten von B sowieso. B haftet mit seinem Eigentum für A, das geht nicht anders, wenn beide Eigentümer sind. Vielleicht denkt ihr mal über eine Realteilung nach? Dann gäbe es 2 Grundbücher und jeder (A und B) besäßen einen genau vermessenenTeil vom Haus.
B wird A monatlich einen Anteil zahlen? Warum? Warum tritt B überhaupt als Erwerber auf. Ganz blöde Konstellation für eine Eigentümergemeinschaft, Streit fast vorprogrammiert. Interessant wäre noch wer wie viel Eigenkapital für das Haus einbringt.
Die finanzierende Bank benötigt die Daten von B nicht. Wofür? Außer B würde doch den Darlehensvertrag unterzeichnen.
B haftet für das Darlehen nicht gegenüber der Bank, könnte sich in dem Kaufvertrag hier gegenüber A in die Haftung bringen und das Darlehen wird mit Sicherheit auf dem ganzen Haus und nicht nur auf dem Anteil von A lasten.
Als B würde ich hier nicht mitmachen oder zumindest den Vertragsentwurf des Notars noch mit einem Anwalt besprechen.
Bwei einem solchen Konstrukt spielt keine Bank mit. Die will die Bonität BEIDER Hausbesitzer geprüft sehen. Und wenn dann der Mittellose im Grundbuch steht, kann die Bank das Pfandrecht gar nicht ausüben.
Die Bank wird im Zuge der Absicherung des Darlehns durch eine Grundschuld auf dem Kaufobjekt wird die Bank auf der Mitverpflichtung des 2.Eigentümers bestehen; dazu braucht Sei dessen Daten und Unterschrift.
Untereinander, ohne jede Außenwirkung gegen über Dritten, können die Käufer beim Notar vereinbaren was immer sie für richtig halten.
B haftet nur dinglich mit dem Miteigentumsanteil, ist aber nicht Darlehensnehmer. Die Daten kann die Bank dem Kaufvertrag bzw. der Grundschuldbestellungsurkunde entnehmen. Ist also kein Geheimnis.