Immobilien Reservierung - Kauf Rücktritt -

5 Antworten

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Hallöchen,

hier treten verschiedene Symptome auf die für diese unqualifizierten Makler typisch sind!

Ich fange mal hinten an, mit Eurer wichtigsten Frage:

müssen wir zahlen?

Nein und nochmals nein an niemand!

Ein seriöser Makler weiß, Provisionsanspruch entsteht erst nach Unterschrift auf notariellem Kaufvertrag!

Alles andere was er "angeschoben" hat, diente nur dazu seine Provision zu sichern und den ganzen Vorgang zu beschleunigen!

Bei diesem Vorgehen hätte Euch folgendes passieren können:

  • Bank zieht die Finanzierungszusage wegen falscher Angaben zurück
  • Verdacht des Kreditbetrugs, mindestens Beihilfe hierzu
  • Bei höherem Kaufpreis erhöhen sich Grunderwerbsteuer, Notar- und Grundbuchkosten sowie die Maklerprovision

das bei erfolgreicher finanzierungszusage und dann rücktritt eine strafzahlung fällig wird

Nicht zulässig! Wird verwendet um Kaufinteressenten unter Druck zu setzen ist aber rechtlich, trotz Vertragsfreiheit, null und nichtig.

Den ganzen Rest Eurer Frage braucht man nicht näher beleuchten: Hier sollte verschleiert und getäuscht werden. Lasst Euch auch nicht durch Zahlungsaufforderungen, Mahnungen oder sonstige Drohungen verunsichern!

Sollte dieser "Makler" sehr frech und ungeniert sein, wird er Euch mit einem gerichtlichen Mahnbescheid drohen. Sollte wirklich einer ins Haus flattern müsst Ihr unbedingt, innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung, Widerspruch einlegen! Auf weitere Verfolgung wird er, wegen der Kosten und ohne Aussicht auf Erfolg, verzichten!

Wenn man Immobilienerwerb ins Auge fasst, geht man zuerst zu seiner Hausbank und erkundigt sich was, unter welchen Bedingungen, finanziert werden könnte! Dann wäret Ihr erst gar nicht in die Falle getappt.

Die Notbremse zu ziehen war völlig richtig!

Grüße

Guten Abend,

das hört sich ja mehr als abenteuerlich an! Ich gehe jetzt mal davon aus das der Makler die komplette Finanzierung durchziehen wollte (hätte demnach auch noch einiges daran verdient-durch die Erhöhung der Darlehenssumme, in seinem Interesse, dann noch mehr). Ihr habt die Notbremse gezogen, da ihr euch nicht des Kreditbetrugs strafbar machen wolltet. Um vielleicht möglichst kostengünstig aus der Sache rauszukommen, würde ich beim Makler mal nachfragen ob ein Vermittlungsvertrag zwischen ihm und dem Kreditinstitut welches er angefragt hat besteht, und ob ihm bewusst ist das es sich bei Kreditbetrug um kein Kavaliersdelikt handelt...Ich könnte mir vorstellen das er dannn womöglich auf ein weiteres Vorgehen gegen euch verzichtet. Wünsche euch viel Erfolg!

  1. Groß- und Kleinschreibung und Interpunktion haben ihren Sinn - sie gliedern den Text und helfen beim Lesen und Erfassen des Wesentlichen. Solltest Du unbedingt mal lernen!
  2. Wenn der Preis für die Immobilie nachträglich heraufgesetzt wurde, hat sich die ursprüngliche Vereinbarung erledigt - einschließlich der Provisionszusage.

spätestens ab dem zweiten Absatz komme ich zu dem Entschluss, dass du UNBEDINGT einen Anwalt einschalten solltest. Gerade wenn der Makler "bekannt" ist, drängt sich sowas quasi schon auf.

Was die Zahlung angeht - im Zweifelsfall mit dem Anwalt klären und beraten, ob man es auf einen Prozess ankommen lassen will. In Anbetracht ähnlicher Fälle des Maklers wird er diesen scheuen und die Sache würde sich sicher erledigen. Ist allerdings nur eine Mutmaßung meinerseits - Genaueres kann da wirklich nur ein Anwalt beurteilen.

Das einschalten eines Anwalts ist zu diesem Zeitpunkt unnötig und verursacht nur Kosten!

Siehe meine Antwort

Ganz Einfach Nein.

Provision wird nur bei erfolgreicher Vermittlung fällig. Das bedeutet Abschluss eines Kaufvertrages bei Notar oder eben Abschluss eines Mietvertrages.

Müsst ihr euch keine Sorgen machen jeder Anwalt zerreißt so einen Reservierungsvertrag in der Luft ist leider in der Brache bei den Schwarzen Schafen als normal anzusehen Seriös ist das nicht.

Wird Zeit das der Maklerberuf einen Zugangsbeschränkung erhält