Widerruf Makler unterschrieben im Büro?

6 Antworten

Es ist wahrscheinlich ein verbindlicher Vorvertrag entstanden. Die Aufhebung dieses Vertrags bedingt ausschließlich wichtige Gründe wie zb. fehlende Bonität, Untergang- oder Verschlechterung des Sache usw.

Er wird dem Makler mindestens einen Teil des entgangenen Gewinn zahlen müssen. Auch kann der Eigentümer des bebauten Grundstücks noch Forderungen geltend machen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

So, ich habe zufällig gerade einen Makler bei mir im Büro gehabt und ihn auf diese Frage angesprchen. Einen recchtlich verwertbaren Vorvertrag gibt es nur im Volksmund, was es gibt ist ein Vertragsentwurf, den zu unterschreiben jedoch keine Relevanz hat. Worauf es eigentlich ankommt, da habe ich dann gleich zweimal nachgefragt, nämlich ab wann der Makler seine Courtage verdient hat und da kam die Antwort ganz spontan und unmissverständlich:

In dem Moment, in dem Käufer, Verkäufer und Notar den Vertrag unterzeichnet haben hat der Makler seine Courtage verdient.

Jezt gilt es doch mal genau hinzuschauen was denn eigentlich unterschrieben wurde, der KAufvertrag kann es ja zweifelsfrei nicht sein, denn dazu müsste ein Notar den Vertrag verlesen müssen und unmittelbar danach hätte er von allen unterzeichnet werden müssen.

Trennen wir hier mal: den Hauskauf hat er noch nicht unterschrieben, da nützt auch die Kopie seines Ausweises nichts, die Beurkundung muss zwingend vor einem Notar erfolgen.

Wenn er Verbraucher ( und kein Geschäftsmann) ist, muss ihm der Kaufvertrag 14 Tage zur Kenntnis und Durchsicht vorliegen. Dies bestätigt er auch mit einer Unterschrift im Kaufvertrag.

Hat er also vom Notar über den Makler bereits einen Vertragsentwurf erhalten: dann wird der Notar ihm eine Rechnung ( zumindest Entwurfsgebühr) schreiben, der Makler wird eine Entschädigung verlangen können ( je nachdem wer die Maklerkosten zu tragen hat) . Da 4 Tage für einen Notar ziemlich schnell wären, vermute ich der Makler hat beim Notar seines Vertrauens einen Standardvertragstext vereinbart.

Zu guter letzt, kann der Verkäufer vielleicht noch Schadenersatz einklagen, diesen muss er jedoch nachweisen.

Ergo ja er kann vom Hauskauf noch zurück treten, ist aber trotzdem mit Kosten verbunden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Dann sollte er sich mal die Unterlagen durchlesen die er vom Makler bekommen hat... da steht alles drin...

auch mit welchen Kosten er nun rechnen muss

kann er nun dennoch von seinem 14-tägigen Widerrufsrecht gebrauch machen? mfg

@brossergruder

Hat er denn eins? Normalerweise nur bei Fernabsatzgeschäften.

@brossergruder

welches Wiederrufsrecht? Es gibt in Deutschland kein generelles Wiederrufsrecht. Nur bei wenigen Ausnahmen hat man ein Widerrufsrecht. (Zb. Versicherungsverträge, Kreditverträge, einige wenige Laufzeitverträge und Fernabsatz- / Haustürgeschäfte.... ich glaube das wars dann auch schon fast)

@brossergruder

Das sollte in seinen Unterlagen stehen. Hilfsweise kann er den Makler auch mal anrufen oder vorbeigehen.

@brossergruder

Wenn in den vertragsunterlagen die ihm der Makler gegeben hat, ein Widerruf verankert ist, kann er das nutzen

aber um herauszufunden, OB es da drin steht würde ich diese Unterlagen einfach mal DURCHLESEN!!!

und wenn mich das überfordert, ruf den Makler an und frag nach!

und nächstes mal geht man ERST zur Bank und erkundigt sich bis zur welcher Summe die einen unterstützen würde... DANN fängt man an zu suchen und wenn man was konkretes im Auge hat, fragt man nochmal bei der Bank nach um genau diese Situationen zu vermeiden!

ich glaube ehrlich gesagt nicht, das er da ohne weiteres aus der Nummer raus kommt... das wird den schon 30-50% der courtage kosten!

Grundsätzlich gilt das 14-Tägige Widerrufsrecht nur für Außerhausgeschäfte. Das ist es wichtig ob er von diesem Recht bereits zurückgetreten ist (Ist meistens für eine Besichtigung erforderlich).

Ich gehe davon aus das du ein Kaufangebot meinst welches er beim Makler unterschrieben hat. Von diesem kann er nur mit Gutwill der Verkäufer zurücktreten da dies sozusagen ein Vorvertrag ist und auf Einhaltung eingeklagt werden kann. Hier ist jetzt ausschlaggebend ob er im Kaufangebot den Vorbehalt Finanzierung eingetragen hat da dies ihm ermöglich, wenn er keine Finanzierung bekommt, wieder aus dem Kaufangebot auszusteigen.

Wenn das Kaufangebot schon angenommen wurde hat der Makler praktisch schon Anspruch auf seine Provision.

Jetzt gilt es schnellst möglich mit dem Makler Kontakt auf zu nehmen, vielleicht findet sich ja auch eine Lösung wie er mit möglichst geringen kosten aus dem Angebot wieder herauskommt.

Ich wünsche deinem Freund viel Erfolg hierbei und kann nur empfehlen so große Entscheidungen mit mehr überlegung anzugehen.

Lg Chris

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Was hat er denn unterschrieben? Ein Kaufvertrag für eine Immobilie kommt in Deutschland nur bei Beurkundung zustande. Wahrscheinlich hat er nur eine sogenannte Reservierungsvereinbarung unterschrieben. Die meisten dieser Makler-Reservierungsvereinbarungen sind allerdings eh unwirksam, da sie nicht beurkundet wurden.

Fazit: Wichtig ist, zu wissen, was er unterschrieben hat (was drin steht). Erst dann kann man auch klären, ob Kosten auf ihn zukommen, z.B. Errichtung Kaufvertragsentwurf vom Notar etc.

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