Vom Kaufvertrag zurücktreten?(Gebrauchtfahrzeug)?

5 Antworten

Wenn es ein verbundener Vertrag war, hast du ein Widerrufsrecht. Ein Rücktritt per se scheidet aus, wenn ein solcher nicht vertraglich vereinbart wurde.

Eventuell geht hier etwas über die Störung der Geschäftsgrundlage, wenn der Abschluss eines Darlehensvertrages erkennbar eine solche für dich war... .

Aber das Beste wird es wohl sein, einfach mit deinem Vertragspartner zu sprechen und die Sache zu klären.

Ja ich werde auf jeden Fall das Gespräch suchen, statt der 30.000 bekomme ich wohl nur 20.000, vielleicht lässt er sich ja überreden mir dann ein anderes und vorallem günstigeres Modell zu verkaufen.

Danke!

@jiva87

Da findet sich schon eine Lösung! Gerne!

Wenn du die Finanzierung nicht in Zusammenhang mit dem Kaufvertrag beim Händler gemacht hast, dann hast du auch kein Widerrufsrecht. Erst denken, dann unterschreiben. den angezahlten Tausender kannst du dann wohl auch abschreiben. Es sein denn, der Verkäufer ist kulant und lässt dich ohne Schadenersatzforderung aus dem vertrag. Warum sollte er es aber machen ?

Nun, ich bekomme satt der 30.000 wohl nur 20.000 vielleicht hat er ja interesse mir dann ein anderes Modell stattdessen zu verkaufen, so hoffe ich zumindest. Danke!

War die Finanzierung vom Händler vermittelt?

Wenn nein, hast Du kein Widerrufsrecht. Sprich aber einfach mal mit dem Verkäufer; der hat ja schließlich auch kein Interesse daran, ewig seinem Geld hinterherzulaufen.

Das wäre auch mein Plan, einfach mal das Problem erklären und sehen was sich machen lässt, Danke.

Das steht alles in deinem Kaufvertrag.

Der "Vertrag" nennt sich Auftragsbestätigung und beginnt im Kleingedruckten mit dem Satz "Grundlage dieses Kaufvertrages ist ein Übergabe-Protokoll....." Das gibt es natürlich noch nicht da die Übergabe noch nicht statt gefunden hat. Nur eine Anzahlung habe ich quittiert bekommen.

Am Ende steht tatsächlich "Ein Rücktritt von diesem Kaufvertrag besteht nicht".

Aber es ist ja vielleicht noch gar kein richtiger Kaufvertrag weil ja nur Auftragsbestätigung drauf steht?

Ich werde das natürlich alles erfragen, aber mache mir jetzt schon so meine Gedanken :(

@jiva87

Spätestens mit der von dir geleisteten Anzahlung ist es ein unwiderruflicher Kaufvertrag.

@jetztgehtslos

Ah, ok, danke für diesen Hinweis

gar nicht, kein Rücktrittsrecht lt- BGB

Es könnte eins geben wenn es ein verbundener Vertrag ist, bzw ein widerrufsrecht

@nanfxD

ich habe die Frage so aufgefasst, dass er sich anderweitig einen Kredit besorgen wollte als beim Händler, denn dieser macht erst das Finanzielle: sprich die Kreditabfrage, bevor der Kaufvertrag zustande kommt

@ChristianKlaus

denke ich auch, dann stimmt deine Aussage natürlich und Geld muss man haben.