Von der Arbeitsagentur für nicht Vermittlungsfähig eingestuft nach KK-Aussteuerung und nun Hartz4?!

6 Antworten

Das Ergebnis des ärztl. Dienstes der Arbeitsagentur hat bei Dir offensichtlich ein Leistungsvermögen von bis zu 3 Std./täglich für bis zu 6 Monaten festgestellt. Damit bist Du tatsächlich a) nicht Vermittlungsfähig im Sinne des § 119 SGB III und b) fällst Du nicht unter der Sonderregelung des § 125 SGB III. Der Hinweis von Schreiberlilli ist Quatsch, da eine Erwerbsminderung ja nur bis zu 6 Monate besteht; keine Aussicht auf Erfolgder Hinweis von Reiner Unsinn greift das Problem nicht auf** Eigentlich hast Du 2 Möglichkeiten. 1. Sofern Du mit der Aussage des ärztl. Gutachtens nicht einverstanden bist, solltest Du hier Widerspruch gegen die Aufhebung einlegen; Du solltest hier deinen behandelnden Arzt einbinden. 2. Sofern das Leistungsvermögen richtig beurteílt ist, hast Du nur die Möglichkeit Hilfe nach dem SGB II zu beanspruchen; leider dann mit allen Rechten und Pflichten (dazu gehört dann auch die mögliche Verwertung von Vermögen).

Vielen Dank für die Antwort, ich weiß nicht ob ich mit der Beurteilung einverstanden sein kann. Zum einen sind die Fakten ein wenig anders und zum anderen sind Fakten aufgeführt die ich bisher nicht kannte aber darum geht es nicht. Da ich ja schon schrieb das wir zwar zwei Autos haben aber diese beiden zusammen würden noch nicht mal annährend den Wert von 7500€ erreichen und anderes Vermögen haben wir nicht, denn sonst würde ich ehrlich gesagt auch nicht zur Arge wollen.

@Ducci

Das wollte ich noch sagen . Wir sind der SoVD beigetreten. Das ist ein Sozialverband. Da bekommt man ein Anwalt für ein paar Euro und Unterstützung zu allen Fragen die man so hat wegen Rente oder Krankheit, wie man an Geld kommt das einem zusteht. SoVD Sozialverband Deutschland . Es gibt überall Beratungsstellen. Vieleicht ist das eine Hilfe :)

Hallo Ducci,
uns gehts es fast genau so. Mein Mann ist seid 1.2.2010 schon krank und seid dem 18.05.2011 ausgesteuert und mussten Hartz 4 beantragen. Wir haben ein 13 jährigen Sohn. Mein Mann wurde am LWS Operiert und ist derzeit in der Reha bis vorraussichtlich mitte Januar, weil er noch eine Verlängerung bekommt. Weihnachten und Sylvester darf er nach Hause. Wir standen acht Wochen ohne Geld da. Weil die Krankenkasse erst 1 Woche vor Aussteuerung geschrieben hat das wir am Ende des Krankengeldes sind. Ich selbst bin noch nicht operiert habe aber mit dem Rücken schon lange beschwerden und Weichteilrheuma. Meine Ärztin schreibt mich einmal im Monat für 30 Tage krank und die Krankenmeldung schicke ich dann zum Jobcenter. Jetzt hätte ich gerne gewußt wie das Gesetz heißt das man statt ALG 1 jetzt ALG 2 bekommt. Ich fülle grade den Bogen für Übergangsgeld für die LVA aus wegen der Reha und wollte das mit reinschreiben.Vieleicht weiß das jemand. Danke im vorraus :) Wünsche euch viel Glück

Zu deinen Fragen:
Es kann durchaus sein, dass die ARGE von deiner Frau die Aufnahme einer Vollzeittätigkeit erwartet und im Gegenzug von dir die Kinderbetreuung. Sporadische oder sogar regelmäßige Arztbesuche deinerseits stehen dieser Forderung nicht entgegen, da die ARGE davon ausgehen darf, dass man die Kinder zumindest kurzweilig "unterbringen" kann.
Bezgl der Autos: jedes erwerbsfähige Mitglied einer BG darf ein Auto im Wert von je 7500 EUR besitzen (ergibt sich unmittelbar aus § 12 Abs. 3 Nr. 2 SGB II; 2.ein angemessenes Kraftfahrzeug für jeden in der Bedarfsgemeinschaft lebenden erwerbsfähigen Hilfebedürftigen); d.h. zwei Autos sind ok.
Was den Wert betrifft: der darf auch 7500 EUR übersteigen; nur kommt es dann zu einer Vermögensanrechnung, d.h. die ARGE darf den Verkauf nicht generell verlangen.

Eines verstehe ich nicht.

Wir haben in Deutschland eine Krankenversicherungspflicht. Wie kann man aus einer Krankenkasse ausgesteuert werden?

Beantrage ALG II.

Ausgesteuert bedeutet, dass man zwar krankenversichert ist, die Krankenkasse aber kein Krankengeld mehr zahlt.

Danke erstmal für Deine Antwort! Ich weiß das ich mich morgen bei der Arge melden muß um Geld zu bekommen und damit ich weiterhin krankenversichert bin, was mich aber an der Sache "stört" ist das ich nicht weiß ob meine Frau jetzt Vollzeit arbeiten gehen muß wo sie doch zu mindest einen Job hat, wenn auch nur Teilzeit. Ich will ja auch sobald wie möglich arbeiten gehen und beide Vollzeit arbeiten ist durch die Kinder auch nicht möglich und (unserer Meinung nach) nicht sinnig. Es geht nur darum ob sie sich jetzt den Job aufgeben muß um eine Vollzeitstelle zu suchen solange ich krank bin.

Hallo Ducci,

So wie ich die Sache sehe, solltest Du umgehend einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen.

Schöne Grüße

In diesen Aufhebungsbescheid steht drin das ich vorraussichtlich weniger als 6 Monate krank sein werde. Das schließt wohl einen Antrag auf Erwerbsminderung aus, sowie ich das bei der Sozialberatung während der Reha erfahren habe dafür müsste man vorraussichtlich länger als 6 Monate krank sein.

@Ducci

Du hast doch geschrieben, Du bist seit 12/08 arbeitsunfähig und seit 06/10 von der Krankenkasse ausgesteuert. Und jetzt noch zusätzlich (voruassichtlich) 6 Monate! DAS ist doch lang genug!