vom vermieter rausgeschmissen?
Hallo.
Ich kenne einen Fall, bei dem der Mieter morgens um 5.30 von der Polizei aus der Wohnung geholt wurde. Der Vermieter meinte daraufhin, dass bei dem nächsten Mal, bei dem sowas passiert, er aus der Wohnung fliegen würde. Ist das rechtens?
7 Antworten
Es käme darauf an, mit welcher Begründung der Vermieter die Kündigung schreiben möchte. Störung des Hausfriedens würde vielleicht in Betracht kommen. Aber erstens müsste das dann schon häufiger vorkommen und nicht nur ein oder zwei mal. Zweitens muss der Vermieter zuvor eine Abmahnung schreiben, sodass der Mieter die Möglichkeit hat, die Störung zu vermeiden. Und drittens kann der Vermieter hier nicht fristlos kündigen, nur fristgerecht.
Wenn ein Mieter den "Fahrdienst" des Gerichts beansprucht, dann klingelt die Polizei praktisch wie ein Taxifahrer, um dem Angeklagten mitzuteilen, dass er heute seinen Verhandlungstermin hat und er in Begleitung von Polizeibeamten im Polizeifahrzeug dorthin gefahren wird. Das geschieht meist einige Stunden vor dem eigentlichen Gerichtstermin, die Stunden zwischen der Abholung und dem Termin verbringt der Angeklagte im Gericht wartend in einer Haftzelle.
Das stört weder den Hausfrieden noch ist es ein anderer Grund nach dem Mietrecht, der eine Kündigung rechtfertigen könnte.
Der Vermieter ist unhöflich, wenn er das Wort "rausfliegen" benutzt hat. Und außerdem geht ihm das Privatleben seines Mieters nichts an.
War es wirklich 5:30 Uhr? Es kann sein, dass die Polizei unrechtmäßig die Wohnung zu dieser Zeit betreten hat. Der Mieter mußte gar nicht aufmachen und auch gar nicht die Polizei reinlassen.
Der Versuch ist es Wert, es den Polizisten zu sagen.
https://dejure.org/gesetze/StPO/104.html
Verschweigen könnte man, dass der Ehemann gerade los ist zum Zeitungsaustragen. Wann der Wiederkommt? KA.
Gerade auch noch mal recherchiert. Grundsätzlich gilt, es kann zu jeder Zeit ein Haftbefehl vollstreckt werden! Für bestimmte Nachtzeiten benötigt man aber die Anordnung eines Richters. Ansonsten kommt es auch darauf an ob es sich um Zwangsvollstreckungsmaßnahmen (Schulden etc.) handelt (21-6 Uhr) oder es sich um den Bereich Strafrecht handelt (21-4 Uhr). Man müsste jetzt den Grund der Festnahme kennen.
Bei diesem geschilderten Sachverhalt (s. Kommentar) ist / wäre die Kündigung nicht rechtmäßig und deshalb zurückzuweisen.
Najaa, wenn die Anwohner dadurch gestört wurden, wovon ich jetzt einfach mal ausgehe, muss der Vermieter sich das nicht gefallen lassen, weil er sich ja auch darum kümmern muss, dass die anderen Mieter ihre ruhe haben.
Na und...einmal gestört werden ist völlig unerheblich für das Mietverhältnis.
lol.....echt? Vollstreckung von Haftbefehlen ist nur zu "üblichen Zeiten" zulässig? Hahaha