Wer muss die Möbel hin-und herräumen?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Da hier der Vermieter zur Leistung gesetzlich verpflichtet ist, hat er auch für die zur Durchführung erforderliche "Baufreiheit" auf seine Kosten zu sorgen. Das gilt hier wie bei Modernisierungen oder Reparaturen oder Instandsetzungen.

undwasjetzt 
Fragesteller
 10.06.2016, 21:13

Hi,

ist doch irgendwie logisch.

Als ich noch für die Schönheitsreparaturen zuständig war, gehörte Möbelrückerei auch zu meinen Aufgaben. Nun ist aber der Vermieter dafür zuständig, also müsste er auch alles übernehmen, was ich bisher übernommen habe.

Aber ich finde im Internet nichts dazu. Weisst du wie immer mehr, als ich? :)

undwasjetzt 
Fragesteller
 13.06.2016, 20:13
@undwasjetzt

Hi albatros,

ich habe noch andere Seiten gefunden, aber nirgends steht konkret, daß "Baufreiheit" auch für Renovierungen zutrifft. Ist diese generell für Arbeiten, die durch Handwerker vom Vermieter beauftragt wurden?

undwasjetzt 
Fragesteller
 23.06.2016, 21:23
@undwasjetzt

Vielen Dank, albatros!

Nachdem ich persönlich beim Vermieter (bei einem anderen Bearbeiter) vorsprach, steht nun der Möbelrückerei, durch beauftragte Handwerker des Vermieters, nichts mehr im Wege! :)

albatros  24.06.2016, 11:13
@undwasjetzt

Freut mich für dich. Im BGB steht dazu auch was in Bezug auf Modernisierung.

undwasjetzt 
Fragesteller
 25.06.2016, 21:35
@albatros

Danke! Ja, hab es schon gesehen.

Habe mal bei Dir gekramt und da fand ich folgenden Satz:

also... es muss in einigen Räumen nunmal langsam neue Tapete ran.

Du hast es also geschafft, dass der Vermieter eingesehen hat, dass Du keine Verpflichtung zu Schönheitsreparaturen während der Mietzeit hast. Seine ursprüngliche Absicht, bei Abschluss des Mietvertrags war, zu verhindern, dass die Wohnung verwahrlost und sie bei Deinem Auszug irgendwann in einem sehr schlimmen Zustand hinterlassen wird.

Solange die Wohnung nichts an ihrer Gebrauchstauglichkeit eingebüßt hat und solange die Wände immer noch ganz gut aussehen, kannst Du den Vermieter nicht dazu verpflichten, die Wohnung für Dich wieder zu verschönern.

Wenn Du meinst, es muss neu tapeziert werden, ist es zunächst einmal eine sehr subjektive Einschätzung. Jeder andere kann womöglich zu einem ganz anderen Ergebnis kommen. Du schreibst ja auch (29.2.) "...l a n g s a m   neue Tapete ran."

Der Vermieter hat sich also jetzt bereit erklärt, neu zu tapezieren, aber er will verständlicherweise Deine Möbel nicht anrühren.

Wäre ich Dein Vermieter, würde ich spätestens jetzt meine Meinung über die Dringlichkeit der Arbeiten ändern. Da Du offenbar nicht bereit bist, mit zu wirken, kann der Wunsch nach neuen Tapeten also gar nicht so dringend sein. Nun Betonung eher auf langsam und die ganze Aktion erst mal auf später irgendwann verschieben.

In der Zwischenzeit hat man als Vermieter Zeit, die Höhe der momentan verlangten Miete zu prüfen. Vielleicht ist ja noch etwas Luft nach oben und wurde schon länger nicht mehr erhöht, dann wäre das auf jeden Fall mal die dringendere Maßnahme. Wenn das dann durch ist, könnte man auch mal wieder an die Verschönerung Deiner Wohnung denken und sich bis dahin Gedanken machen, wie man das mit Deinen Möbeln wohl am besten macht, wenn diese nicht von allein zur Seite gehen und auch von Dir nicht gerückt werden sollen.

undwasjetzt 
Fragesteller
 10.06.2016, 21:07

Mein Vermieter darf deswegen die Miete nicht erhöhen!

Und die Renovierung kann erst beginnen, wenn ich Urlaub habe und diese Zeit habe ich dem Vermieter und den Handwerkern schon mitgeteilt.

bwhoch2  11.06.2016, 09:29
@undwasjetzt

Gratuliere! Du hast es offenbar geschafft, Deinen Vermieter am Nasenring durch die Arena zu führen. Mit mir wäre das so sicher nicht gegangen. Aber wer weiß, vielleicht haben die Handwerker selbst Urlaub, wenn Du Urlaub hast oder die Möbelschlepper. Dann wird das erst mal nichts mit den neuen Tapeten.

Miete deswegen erhöhen? Nein, das geht natürlich nicht, aber für eine reguläre Mieterhöhung braucht es eine solche Begründung gar nicht. Die spielt die Lage die wichtigste Rolle und danach evtl. noch die Ausstattung, die durch eine Renovierung durchaus beeinflusst wird, sofern es einen qualifizierten Mietspiegel gibt.

Aber auch ohne einen solchen: Wenn Deine jetzige Miete noch Spielraum nach oben läßt verglichen mit der Marktsituation, kann der Vermieter einfach ein Mieterhöhungsverlangen stellen und Du musst zustimmen, kannst ausziehen oder wirst auf Zustimmung verklagt. So geht das - auch ohne weitere Begründung, wie neue Tapeten oder so.

undwasjetzt 
Fragesteller
 11.06.2016, 21:32
@bwhoch2

Keine Ahnung, weshalb du dich so aufregst...

Eine hilfreiche Antwort auf meine Frage hast du nicht. Macht nix, aber für all das Andere brauche ich keine Tipps.

bwhoch2  11.06.2016, 23:54
@undwasjetzt

Nein, ich reg mich kein bisschen auf. Das hast Du völlig falsch verstanden. (Leider bekommt man beim Lesen ja nicht mit, wie derjenige, der schreibt, in dem Moment gerade drauf ist.)

Ich sehe das auch so, dass Du im Recht bist und noch nicht einmal zuständig dafür bist, dass die Möbel weggeräumt werden und wenn sich Dein Vermieter darauf einläßt und das alles am Ende für Dich macht, ist es seine Sache.

Ich wollte Dir mit meiner Antwort nur zweiterlei mitteilen:

1. Mieterhöhung braucht keine (solche) Begründung. Das geht auch anders und Du solltest nicht überrascht sein, wenn da noch was nachkommt, aber ehrlich gesagt kann mich mir das bei Deinem Vermieter gar nicht vorstellen. Der hat viel zu viel Angst vor Dir.

2. Recht auf etwas ist eines. Es auch zu bekommen ist was anderes. Du hat es geschafft, aber meine Mieter würden sich auf diese Weise wohl die Zähne ausbeissen.

Also nichts für ungut und Du brauchst Dir das, was ich schreibe auch gar nicht zu Herzen nehmen. Schmeiß es einfach wieder weg aus Deinen Gedanken. Schönen Sonntag noch.

albatros  26.06.2016, 09:07
@bwhoch2

Schmeiß es einfach wieder weg aus Deinen Gedanken. Schönen Sonntag noch.

... das Beste was er tun kann...

durch unwirksame Klauseln (Schönheitsreparaturen in der Wohnung), die in meinem Mietvertrag verankert sind, ist jetzt der Vermieter für die Renovierung meiner Wohnung zuständig.

Das ist vollkommen richtig.

Alles wurde besprochen, aber der Vermieter stellt sich quer, was den Möbeltransport innerhalb der Wohnung (während der Renovierungsarbeiten) betrifft und will dies auf mich abwälzen.Ist das rechtens?

Habe versucht das zu googeln aber leider nichts eindeutiges gefunden.

Bei einem Wasserschaden etc, da muss der Vermieter die notwendigen

 Aufräumarbeiten usw. durchführen lassen, wie das hier ist, solltest Du einen anwalt oder Mieterbund fragen.

LG

johnnymcmuff



Ja klar und wenn du nicht räumst, dann wird halt nicht renoviert.

Wieso sollten die Handwerker deine Möbel verrücken? Das dürfen die aus Haftungsgründen garnicht. Wer zahlt, wenn z.B. eine Ecke abbricht?

Und wenn du dich quer stellst, also nicht renoviert werden kann, darfst du auch keine Mietminderung beantragen. Bist ja selber schuld.

Sicher ist das rechtens.  

Der Vermieter muss sicher nicht das zu renovierende Zimmer leerräumen.  Sorgst DU nicht für freien Zugang zu den renovierenden Stellen, kann die Renovierung aufgrund deiner verweigerten Mitwirkpflicht nicht ausgeführt werden. 

Schon unverschämt von dir sowas überhaupt zu verlangen.   Räum die Klamotten an die Seite.., und gut iss 

undwasjetzt 
Fragesteller
 09.06.2016, 21:44

Wieso unverschämt? Wenn ich für die Renovierung zuständig bin, räume ich auch selber. Aber jetzt ist der Vermieter für diese zuständig. Es müssen 3 Räume leergeräumt werden, Schränke auseinandergebaut werden u.s.w.

Als ich einen Wasserschaden durch einen anderen Mieter hatte, hat der Vermieter Leute zum Möbelrücken geschickt.

X3030  09.06.2016, 21:49
@undwasjetzt

klar räumst du selber.., deine Möbel, deine Aufgabe. 

..sofern Vermieter renovieren muss, muss er die Renovierungsarbeiten durchführen (lassen),  für freien Zugang hast du zu sorgen. 

undwasjetzt 
Fragesteller
 09.06.2016, 21:54
@X3030

Kannst du mir ein Urteil dazu nennen?

X3030  09.06.2016, 22:21
@undwasjetzt

Urteil??    soso.. 

Nutz deinen normalen Verstand.., das ist 1000x mehr wert als irgendein Urteil. 

Einfach ein vernünftiges umgehen miteinander.., schon hat man keine Probleme. 

 Hatte früher noch nie Probleme mit Vermietern.., Grund dürfte bekannt sein. 

undwasjetzt 
Fragesteller
 09.06.2016, 22:35
@X3030

Ich hatte und habe kein Problem mit meinem Vermieter. Möchte nur den Rechtsstand wissen.

Gesetze sind nunmal dafür da, daß man seine Rechte durchsetzen kann.

DerHans  10.06.2016, 11:57
@undwasjetzt

Bei einem Wasserschaden liegt die Sache ganz anderes. Dabei sind diese Kosten durch den Versicherer gedeckt.