Vom Hartz 4 in den neuen Job, einen Monat ohne Geld?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Oh je, das ist ein echtes Dilemma. Leider sind Ämter immer sehr langsam. Du bist zunächst einmal im Recht das du aktuell eine Leistung bekommst die dann verrechnet wird, hilft dir aber nichts, denn wie du schon geschrieben hast wir es etwas dauern bis tatsächlich Geld am Konto ist. Ruf deshalb unbedingt deinen Vermieter an und erkläre die Lage, damit dort keine schlechte Stimmung aufkommt wegen fehlender Miete. Für deine Lebenshaltung wirst du möglicherweise erst mal dein Konto überziehen müssen oder bei Freunden oder Vewandten etwas leihen. Ich drücke dir sehr die Daumen, dass sich das schnell lösen lässt.

Ein Blick ins Gesetzbuch erleichtert die Rechtsfindung.

Für das ALG II ist das SGB II das Buch der Bücher.

Dort steht in § 24 Abweichende Erbringung von Leistungen Absatz 4:

(4) Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts können als Darlehen erbracht werden, soweit in dem Monat, für den die Leistungen erbracht werden, voraussichtlich Einnahmen anfallen. Satz 1 gilt auch, soweit Leistungsberechtigte einmalige Einnahmen nach § 11 Absatz 3 Satz 4 vorzeitig verbraucht haben.

Interessant dazu ist SGB II § 42a Darlehen, vor allem Absatz 4:

(4) Nach Beendigung des Leistungsbezuges ist der noch nicht getilgte Darlehensbetrag sofort fällig. Über die Rückzahlung des ausstehenden Betrags soll eine Vereinbarung unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Darlehensnehmer getroffen werden.

Gruß aus Berlin, Gerd

Wen die das falsch gemacht haben gehe in den Widerspruch und verlange das Geld für diesen Monat den im Voraus darf kein amt Geld streichen den du musst ja erstmal Geld verdienen und wen du Deinen lohn bekommst kann und darf das amt das nicht verrechnen und erst recht nicht wen es auch nur in höhe von Hartz 4 ist + miete! Wende dich mal ans Bürgerbüro den die können oft sehr schnell helfen! Oder du kannst dich auch an die Caritas wenden aber wen die falsche daten benutzen sollte das sehr einfach sein und du kannst zur not noch was tun dir einen Anwalt nehmen der dir sofort dein Geld besorgen kann!

Was mache ich den Monat ohne Geld?

Ein Darlehen beim Jobcenter beantragen, sofort einen Weiterbewilligungsantrag stellen, eine ALG 2 - Beratungsstelle vor Ort oder einen Fachanwalt für Sozialrecht aufsuchen.

https://de.wikipedia.org/wiki/Beratungshilfe

Gibt es keine Möglichkeit, dass Ganze zu beschleunigen?

Eventuell durch Deutlichmachen der Dringlichkeit der Angelegenheit. Das Ganze papierschriftlich.

Kann das Amt nicht wie sonst auch für den Juni überweisen und das mit dem Gehalt nachträglich verrechnen, damit ich nicht einfach nix habe?

Können schon. Das ist auch ein durchaus gängiger Weg. Aber man hat sich wohl anders entschieden.

Dürfen die mich einfach so rausstreichen, ohne irgendwelche Unterlagen vorliegen zu haben? (Ein Vorstellungsgespräch ist ja keine Jobzusage!)

Meiner Meinung nach Nein. Es war jedoch mehr als leichtsinnig von Dir, aufgrund eines vielleicht positiv verlaufenen Vorstellungsgesprächs beim Jobcenter anzurufen. Das hättest Du frühestens nach beidseitiger Unterschrift des Arbeitsvertrags tun sollen.

Man hat Dich aus dem Leistungsbezug geschmissen um eine Überzahlung zu vermeiden.

Rechtlich hätte es nach meinem Einschätzungsvermögen nicht passieren dürfen.

U.a., da Du mit 1.100 € monatlichem Bruttoverdienst mutmaßlich weiterhin aufstockendes ALG 2 beziehen kannst.

Wenn es um eine Beschäftigungsaufnahme im ALG - 2 Bezug geht, sollte man vorher immer einen schriftlichen formlosen Antrag auf ein zinsloses Darlehen zur Überbrückung bis zum ersten Zahltag stellen, wenn man nicht sicher ist ob man erst einmal weiter seine Leistungen bekommt.

Nun ist es bei dir schon zu spät, ich hätte mich bis zum endgültigen Ja oder Nein vom Arbeitgeber noch gar nicht beim Jobcenter gemeldet, Du siehst ja selber was Du nun davon hast, die stellen gerne mal vorsorglich die Leistungen ein, um eine Überzahlung zu vermeiden, sie zahlen dann lieber nach, anstatt dann zu Unrecht bezogene Leistungen zurück zu fordern.

Hättest Du dich nicht nach dem Vorstellungsgespräch gemeldet, dann hättest Du deine Leistungen für Juni jetzt auch, denn da muss die Leistungseinstellung erfolgt sein, weil vergangene Woche Freitag waren die laufenden Leistungen schon angewiesen, da diese immer um den 20 eines Monats angewiesen werden.

Du kannst das mit dem Darlehen zwar auch jetzt noch machen, was ich dir auch raten würde, aber bevor das ganze durch ist, vergehen nicht nur Tage, da würde ich mal mit min. 1 1/2 Wochen rechnen.

Solltest mal das Gespräch mit dem Vermieter und ggf. noch anderen Gläubigern suchen und ihnen sagen das sich die Zahlungen wegen Beschäftigungsaufnahme etwas verspäten werden.

Was Du dann bekommst wäre Netto und kein Brutto und bei 1100 € Brutto mit Steuerklasse 1 solltest Du dann um die 870 € Netto auf dein Konto bekommen.

Nach § 11 b SGB - ll kannst Du bei 1100 € Brutto min. erst einmal 290 € Freibetrag geltend machen und die von den angenommenen um die 870 € Netto in Abzug bringen, somit würdest Du dann angenommen auf max. um die 580 € anrechenbares Netto kommen.

Diese max. 580 € würden dann von deinem monatlichen ALG - 2 abgezogen und der Rest als ungedeckter Bedarf an Aufstockung gezahlt, wenn nicht vorrangig Wohngeld in Betracht kommen würde.