Vom Geschäftskonto auf Privatkonto?

4 Antworten

Du musst dem Finanzamt aufzeigen wo das Geld hin ist bzw was damit gekauft wurde am besten wie immer durch Belege.

Wenn es als Privatentnahme genutzt hast, musst du das auch so auf dem Kontoauszug für den Steuerberater sichtbar machen. Sollte es nicht deine GmbH sein sondern von deinem Chef, kannst du dich evtl wegen Veruntreuung von Geldern strafbar gemacht haben.

Die Strafen lass ich aber mal stehen, bin kein Anwalt.

Handelt es sich um die eigene GmbH oder die eines Dritten (Sohn)? Bei der Positon als Gesellschafter-Geschäftsführer kann man ganz schwer in die Bredouille kommen, wenn man für private Zwecke vom GmbH-Konto abhebt, auch wenn man es später wieder einzahlt , das böse Wort heißt "verdeckte Gewinnausschüttung"!

Du hast also die Schulden bei Deinem Sohn mit Geld der GmbH bezahlt?

Die GmbH hat nun eine Forderung gegen Dich auf Rückzahlung.

Wenn Du weder eine Forderung einbuchst, noch das Geld zurückgibst, dann ist es im günstigsten Fall nur eine (verdeckte) Gewinnausschüttung, im schlimmsten Fall Untreue.

Schon mal was von Buchhaltung gehört?