Kann ich ein Geschäftskonto eröffnen und dafür einen Fantasienamen verwenden?

7 Antworten

§ 154 Abgabenordnung
Kontenwahrheit

(1) Niemand darf auf einen
falschen oder erdichteten Namen für sich oder einen Dritten ein Konto
errichten oder Buchungen vornehmen lassen, Wertsachen (Geld,
Wertpapiere, Kostbarkeiten) in Verwahrung geben oder verpfänden oder
sich ein Schließfach geben lassen.

Kontoeröffnung geht nur mit richtigen Namen oder mit dem eingetragenen Namen im Handelsregister. Sie sind dazu gesetzlich verpflichtet.

Konten dürfen nicht auf erdichtetem Namen eröffnet werden. 

Dein Name spielt bei einer Überweisung überhaupt keine Rolle. 

Es muss nur die IBAN richtig sein. Als Empfänger kann man alles mögliche eintragen. 

Hi! Als nicht eingetragener Einzelunternehmer wirst Du mit Deinem richtigen Namen auftreten müssen, da die Bank verpflichtet ist, sauber zu legitimieren ... und das geht meines Wissens nicht mit einem Fantasienamen. Ich bin nicht 100% sicher, aber ich meine ein Namenszusatz ist noch möglich, z.B. Frank Feger, Haustechnik Flinker Feudel. Gruss

Sie müssen als Einzelunternehmer mit Ihrem echten Namen auftreten.
Sie können sich jedoch mit Ihrem Fantasienamen in das Handelsregister eintragen lassen und sind dann ein eingetragener Kaufmann (e.K.).
Dann können Sie ganz offiziell mit Fantasiename und dem Zusatz e.K. auftreten. Das kostet übrigens nicht die Welt.
Am Besten besprechen Sie das mit Ihrem Steuerberater.