Vollzeitjob und Kleinunternehmer wichtige Fragen

3 Antworten

zu 1: Das hat derHans sehr gut erklärt.

zu 2: Deine Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit und der Gewinn aus dem online shop (Gewerbebetrieb) werden zusammengezählt. Davon geht dann der Grundfreibetrag in Höhe von 8.130 Euro und Werbungskosten ab und was du sonst noch so geltend machen kannst. Das wird dann versteuert.

zu 3: Dein Hauptjob hat nichts mit dem Umsatz aus dem online shop zu tun. Bei der Grenze für die Umsatzsteuer wird die Vollzeitstelle nicht berücksichtigt.

zu 4: Unter Vorbehalt bedeutet, dass das Finanzamt deinen online shop, solltest du in Zukunft keinen Gewinn machen, als Liebhaberei einstuft. Dann ist es nicht möglich den Gewinn geltend zu machen. Auch die sich aus dem online shop ergebene Steuerrückzahlung für 2012 müsste zurück bezahlt werden.

PatrickLassan  08.10.2013, 07:52

Die meisten Steuerbescheide ergehen 'unter Vorbehalt der Nachprüfung' (§ 164 Abgabenordnung), mit der evtl. Einstufung als Liebhaberei muss das nichts zu tun haben.

http://dejure.org/gesetze/AO/164.html

Bei der Einkommenssteuererklärung musst du die Anlage S (Selbständige) und N Arbeitnehmer ausfüllen. Die Steuerlast errechnet sich aus dem Gesamteinkommen. Die bereits bezahlte Lohnsteuer wird wie ein Vorschuss auf die Steuerlast berechnet. Die Gefahr doppelt zu zahlen, ergibt sich nicht.

Lichtkurier  08.10.2013, 00:20

Daumen hoch!

kevin1905  08.10.2013, 03:16

Warum sollte ein Onlineshop eine freiberufliche Tätigkeit sein. Ich würde hier ehr auf Gewerbe tippen und damit Anlage G nicht S.

kevin1905  08.10.2013, 03:16

=)

  1. Es wird das Gesamteinkommen versteuert. Von da her kann es schon sein das du was nachzahlen musst.

2.Der gesamte Betrag muss angegeben werden.

  1. Unter Vorbehalt bedeutet das sie es zurück verlangen können.