Zählt Gründungszuschuß vom AA zum Umsatz (Kleinunternehmer)?

6 Antworten

Mach unbedingt ein Existenzgründerseminar. Kostet um die 40 Euro und bringt sehr viel.

Mit diesem ganzen Rechtskram mußt Du Dich auskennen und solche Fragen solltest Du nicht stellen müßen. Sehr viele Neugründungen scheitern weil derjenige keine Ahnung hat. Irgendwann kommt dann der Hammer, Finanzamt mit Einkommenssteuer, Umsatzsteuer,, Gewerbesteuer, das können auf einen Schlag mehere tausend Euro sein die da fällig werden KÖNNEN. Muß man wissen und drauf vorbereitet sein, sonst wars das wenn Du Summe X nicht zahlen kannst...

Bei uns sind solche Existenzgründerseminare vorgeschrieben vom Arbeitsamt wenn sich jemand selbstständig macht!

Ja, der Hammer kommt wohl jetzt! Ich habe auch deshalb schlaflose Nächte. Da ich Freiberufler bin, (PPM/ Krankenpflege), habe ich an keinem Kurs teilgenommen bisher. Hat man mir auch nicht gesagt!

@Modifee

Aua... Sofort zu einem Steuerberater, mein Rat!

Zuschüsse aus der öffentlichen Hand sind kein steuerbarer Umsatz.

Die Krankenversicherung kannst du im Rahmen deiner Einkommenssteuererklrung als Vorsorgeaufwendung absetzen.

Hast du denn VOR deiner Existenzgründung keinen Kursus bei der IHK gemacht? Der wäre doch von der Arbeitsgantur bezahlt worden. Wenn du mit den ganzen steuerlichen Regelungen nicht zurecht kommst, wirst du wohl oder übel, einen Steuerberater in Anspruch nehmen müssen.

Nein, ich habe keinen Kursus gemacht! Wußte das gar nicht. Danke für Deine Antwoprt! Werde Deine Ratschläge befolgen und mich nochmal genau erkundigen.

Nö, zählt nicht zum Umsatz. KK-Beiträge sind Kosten, die haben mit dem Umsatz selbst nix zu tun. Ich hoffe Du bist freiwillig gesetzlich versichert und nicht in der PKV? Letztere ist nämlich sehr teuer, da die Kinder extra kosten.

Ja, ich bin freiwillig gesetzlich versichert, da mein Sohn ja behindert ist und Pflegestufe 1 hat. Danke für Deine Antwort! Aber den Krankenkassenbeitrag kann ich den vom Umsatz abziehen als Vorsorgeaufwand, als Ausgabe, die nicht mitzählt oder?

@Modifee

In dem entsprechenden Formular, ja. Genau so wie deine Berufshaftpflicht, Beitrag zur Berufsgenossenschaft, Fahrtkosten, Arbeitskleidung etc.

Du musstest doch einen Businessplan vorlegen - da hast du doch Informationen gehabt. Mein Sohn ist auch FB - wenn du Hilfe brauchst, melde dich mit einer Freundschaftsanfrage.

Steuerlich äußere ich mich mal nicht, da das nicht mein Fachgebiet ist.

Sozialversicherungsrechtlich gehört der Existenzgründerzuschuss zu den beitragspflichtigen Einnahmen, der Krankenkasse bitte unbedingt mit angeben! Denn dann ist das Mindesteinkommen (Untergrenze), wonach die Krankenkassen den Beitrag berechnet nicht mehr bei 1968,75€ (=331,73€ Mindestbeitrag) sondern 1312,50€ (=221,15€ Mindestbeitrag ). Vorrausgesetzt Dein tatsächliches monatliches Gesamteinkommen ist unter 1968,75€ könntest Du damit den Beitrag senken.

Bist Du aus dem Bezugszeitraum des Existenzgründerzuschusses bereits raus kannst Du Deinen Beitrag ebenfalls senken, sofern Dein monatliches Gesamteinkommen unter 1968,75€ ist, Du keine Miet- und Zinseinnahmen hast, Dein angespartes Vermögen oder/und das Deines Partners/Ehemannes nicht über 10.500€. Dazu stellst Du einen Antrag auf Beitragsherabsetzung und wenn alle Vorraussetzungen für eine Bedürftigkeit erfüllt sind, wird statt des Mindesteinkommens von 1968,75€ das Mindesteinkommen von 1312,50€ der Beitragsbemessung zugrundegelegt (es sei denn, Dein Einkommen ist höher als das Mindesteinkommen) und dementsprechend fällt der Beitrag geringer aus.

Über solche Dinge muss man sich doch vorher informieren.

Von deinem Umsatz kannst du alle Kosten, die du hast - im Zusammenhang mit dem Gewerb - abziehen: Krankenkasse, Rentenversicherung, Telefon, Porto, km-Geld , Büromaterial, Anschaffungen....

Der Gründungszuschuss zählt nicht zu den Einnahmen.

Danke. Ich habe mich ja vorher informiert, aber weiß das nun nicht mehr genau. Damals dachte ich, ich mache das nur wenige Wochen, bis ich eine neue Arbeitsstelle habe. Bitte keine Vorwürfe. Danke. Wenn ich vom Umsatz alles abziehen darf, dann verringert der sich ja um ne Menge, zählt das nicht? Krankenkasse z. B. zahlte ich 326,- € etwa, das ist viel Geld aufs Jahr gerechnet. kann ich das abziehen? Und was ist mit meinem Lohn vorher als Angestellte?

@Modifee

lies mal meine Kommentare...

Und was ist mit Rentenversicherung? Als KP bist du rentenversicherungspflichtig!