Steuern bei Schritt in die Selbstständigkeit?
Liebe Gutefrage Community,
ich befinde mich momentan in einer Ausbildung im Bereich Veranstaltungstechnik. Nach dieser plane ich selbständig im Bereich Tontechnik bzw Sounddesign und Musikproduktion tätig zu sein.
Als Erklärung: Ich biete Bereits auf der Plattform Fiverr an Podcasts abzumischen und teilweise nach Vorgaben des Kunden zu schneiden. Fiverr übernimmt das gesamte Zahlungssystem und behält ausserdem einen Teil der Einnahmen, das bedeutet alles was ich über diese Plattform verdiene existiert zunächst als Guthaben auf meinem Fiverr-Profil, welches ich über PayPal auszahlen lassen kann.
Ausserdem produziere ich Musik und Soundeffekte (ohne jegliche Kundenvorgaben) und lade sie bei Audiojungle hoch. Diese Seite gehört zu Envato-Market, welche neben Audio auch Website-Templates, Stock-Fotos etc anbietet. Über Audiojungle können Kunden dann meine Clips lizenzieren, wobei das Zahlungssystem ähnlich wie bei Fiverr funktioniert. Jeder Kauf wird mir als Guthaben gutgeschrieben welches ich auf mein Bankkonto auszahlen lassen kann.
Mir stellt sich nun die Frage wie ich diese Tätigkeiten versteuern muss, sollte ich nach der Ausbildung den Schritt in die Selbständigkeit wagen.
Fallen beide Tätigkeiten unter künstlerisch und sind somit Freiberuflich? In diesem Falle müsste ich ja nur Einkommens- und Umsatzsteuer bezahlen, ist das so richtig?
Ausserdem ist mir nicht ganz klar welche weiteren Schritte ausser der steuerlichen Erfassung nötig sind um Selbstständig tätig zu sein, vielleicht hat auch hier jemand einen Rat oder einen hilfreichen Link für mich.
Freue mich über jede Antwort.
Mit freundlichen Grüssen
Frodo
2 Antworten
Das wichtigste vorab: du hast bereits den Schritt in die (nebenberufliche) Selbständigkeit gewagt. Das du die noch kein Geld hast auszahlen lassen spielt keine Rolle. Du bist selbständig, nachhaltig mit gewinnerzielungsabsicht am Markt tätig. Das Geld wird auch bei einer Einnahme Überschuss Rechnung als zugeflossen gelten, da Du jederzeit die Möglichkeit hast die das Guthaben auszahlen zu lassen. Das ist aufgrund deiner wohl geringen Einkünfte als Azubi vermutlich auch vorteilhaft. Du musst die Tätigkeit aber entsprechend anmelden und die Einkünfte in der Einkommensteuererklärung angeben.
Deine Tätigkeit bei Audiojungle würde ich als künstlerisch Ansehen.
Den Rest als gewerblich. Dementsprechend fällt Einkommensteuer (entsprechend der gesamten Überschüsse/Gewinne aus allen beruflichen Tätigkeiten und nach Abzug von Sonderausgaben etc), im Grunde Gewerbesteuer für die gewerbliche Tätigkeit (sofern du später mit dem Gewinn über den Freibetrag kommst. Das wird die Gewerbesteuer aber weitgehend auf die Einkommensteuer angerechnet) und Umsatzsteuer für alle Umsätze aus deinen selbständigen Tätigkeiten an. Da könnte insbesondere im Moment wohl noch die Kleinunternehmer Regelung angewendet werden.
vernünftigen Rat bekommst du hier eher nicht. Dafür brauchst du einen Steuerberater. Mit dem solltest du auch das Thema Künstler Sozialabgabe ansprechen (müssen ggf deine Auftraggeber zahlen)
Solange der Umsatz aus beiden selbständigen Tätigkeiten zusammen (Nicht Gewinn) unter der Kleinunternehmer Grenze bleibt.
und Einkommen wie gesagt aufgrund deines gesamten zu versteuernden Einkommens (inkl Azubi Lohn)
. Nach dieser plane ich selbständig im Bereich Tontechnik bzw Sounddesign und Musikproduktion tätig zu sein.
Das ist keine gute Idee, wenn dir Berufserfahrung fehlt. Gibt es ggf. noch jemanden, der da mitmacht?
Erst einmal danke für die ausführliche und hilfreiche Antwort!
Bedeutet das nun, dass für beide Tätigkeiten lediglich die Einkommensteuer anfällt, solange mein Gewinn unter der Kleinunternehmer-Grenze bleibt (nach meinem Stand 22,000€)?