Nachzahlung von USt bei Überschreitung der Kleinunternehmer-Grenze?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Nein, Nachzahlen muss man nicht. Die Grenzen laut Gesetzt §19 UStG lauten:

Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 17 500 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50 000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird.

D.h. das laufende Jahr wird geschätzt und auch wenn man diese Grenze (50.000 €) übersteigt bleibt man für das laufende Jahr Kleinunternehmer. Aber für 2015 bist Du dann kein Kleinunternehmer mehr, da Du in 2014 die Grenze von 17.500 € Umsatz überstiegen hast.

Hallo, für das ganze Jahr 2014 wirst du dann einmalig zusammen veranlagt, du musst also die UST einmalig nachzahlen und für 2015 musst du dann entweder vierteljährlich oder sogar monatlich (je nach Umsatzhöhe) vorauszahlen.

Was ist denn "zusammenveranlagung" bei der Umsatzsteuer?

So ein Quatsch.

Wenn man 2013 unter 17.500 war, ist man 2014 Kleinunternehmer.

Bevor Du antwortest lies mal § 19 UStG

@wfwbinder

Meine damit, das ganze Jahr wird zusammen abgerechnet

@kellar

Aber es ist keine Umsatzsteuer nachzuzahlen!

@Helefant

Wenn ich aber doch die Grenze überschreite schon, oder?

natürlich erst ab 2015.

Für dieses Jahr bist Du Kleinunternehmer, weil Dein Umsatz 2013 unter 17.500,- war.

Anfang 2015, am besten bevor Du die erste Einnahme hast, die Umsätze 2014 zusammen zählen. Ist es mehr als 17.500,- musst Du ab 2015 mit Umsatzsteuer arbeiten.

Hier der link zu einem Ratgeber:

http://www.instwab.org/ratgeber/autor-walter-fw-binder/index.html