Vollschichtiges Leistungsbild + nicht vermittelbar möglich?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn ich Deinen Beitrag richtig verstehe, dann wurdest Du gutachterlich als vollschichtig erwerbsfähig eingestuft, während Du angibst, daß das nicht zutrifft?

Sollte das so sein, so kann ich Dir nur empfehlen, Dich mit einem Fachanwalt für Sozialrecht in Verbindung zu setzen.

Man kann ein Gegengutachten beauftragen.

Dadurch werden Dir eventuell viel Malessen erspart.

ParryHotterSD 
Fragesteller
 28.09.2020, 10:55

Nein. Noch nicht. Aber es könnte demnächst eine Begutachtung anstehen. Wobei ich denke, dass ich schon den ganzen Tag arbeiten könnt wenn die Bedingungen stimmen. Aber halt viele Sachen sehe, die mich belasten. Und mit bisheriger Qualifikation/Lebenslauf halt tatsächlich nur Sachen offen stehen, wo ich nicht glaube dass ich reinpasse.

So viel ich weiß kann ja aber trotzdem "vollschichtig" angegeben werden, wenn "irgendwas" geht zu voller Zeit. (Ob das erst mal realistisch erreichbar ist aufm Arbeitsmarkt - prüft der Gutachter ja glaube ich nicht, oder?)

Sache mit eigenem Büro (wo ich mit meinen Zwängen mich selber den größten Teil organisieren könnte ohne ständig mit andern zu tun zu haben), etc. könnte ich mir schon vorstellen.

Die Sache ist auch, dass die psychischen Probleme mich kaum privat belasten. Ich deshalb nie in Behandlung war. Bei ner "psychotherapeutischen Sprechstunde" die Psychotherapeutin meinte, dass schon Störungen vorliegen ... aber es nicht viel bringt hier zu therapieren, wenn man nicht irgendwo von sich aus ne eigene Motivation hat was zu ändern. (Da ich mich privat quasi gut damit arrangiert habe. Kostet halt auch schon viel Freizeit im privaten Leben immer alles durchzuplanen wegen der zwanghaften Persönlichkeitsstörung. Aber da merke ich es nicht, weil ja noch genug Freizeit da - als Arbeitsloser.)

Agamemnon712  28.09.2020, 11:02
@ParryHotterSD

Was bedeutet: "Nein. Noch nicht"? Es liegt noch gar kein Gutachten vor?

ParryHotterSD 
Fragesteller
 28.09.2020, 11:04
@Agamemnon712

Nein. Aber es ist bekannt, dass Probleme vorliegen. Die letzte Eingliederungsvereinbarung war von März/April (nach ner Eigenkündigung eines mit Eingliederungszuschuss geförderten Helfer-Jobs in dem ich nur 4 Monate war).

Mit Empfehlung: Sie können sich selber schon Hilfe suchen. Alles weitere wird beim nächsten Termin besprochen. Und die Leistungsfähigkeit soll abgeklärt werden. Also eigentlich ziemlich sicher, dass dann was ansteht und ein Gutachten kommt. Ich mach mir halt schon vorher Gedanken. (Liegt vielleicht auch an der zwanghaften Störung. Über alle möglichen Ausgänge sich Gedanken machen und informieren um schon zu wissen, wie ich dann reagieren könnte.)

Wegen Corona tat sich bisher da auch noch nix. Die sind wohl mit andern "Kunden" beschäftigt aktuell.

Agamemnon712  28.09.2020, 11:09
@ParryHotterSD

Dann warte doch erst mal ab, bis Du begutachtet wirst.

Ansonsten verweise ich auf das, was ich in meiner Antwort geschrieben habe.

Wenn Du mit dem Jobcenter im Moment überfordert bist, dann laß' Dich krankschreiben. Ggf. längerfristig. Dann kommt eine Begutachtung irgendwann vermutlich von alleine.

Und googel mal nach den Sozialverbänden VdK und SoVD. Vielleicht können die Dir weiterhelfen. Die Mitgliedschaft ist je kostenpflichtig - je ca. 6 € mtl. m.W.n..

Agamemnon712  28.09.2020, 11:15
@ParryHotterSD

Um Deine Titelfrage noch zu beantworten:

Ja, ich halte ein vollschichtiges Leistungsbild + nicht mehr vermittelbar für möglich.

ParryHotterSD 
Fragesteller
 28.09.2020, 11:40
@Agamemnon712

Alles klar. Mit Krankschreibung hab ich immer so meine Probleme. Vor allem wenn man eh grad arbeitslos ist - und ja quasi Termine beim Jobcenter wahrnehmen könnte und dafür nicht zu krank ist. Da mich hinzustellen und beim Arzt zu "betteln" (vor allem wenn die Problematik wenig bekannt ist dort, beim Hausarzt hab ich das nie erwähnt) um Krankschreibung - das macht der dann eh nicht.

"Überfordert" fühle ich mich noch nicht. Ich lote erst mal alle Möglichkeiten aus. Überfordert wäre ich, wenn etwas raus käme (bei Gutachten), mit dem ich nicht einverstanden wäre. Und dann Geldkürzung oder in nen Job der nicht erträglich ist ... anstehen würde. Aber da würd ich vermutlich dann auch schon probieren zu klagen und Gegengutachten - wie du vorgeschlagen hast.

Mich hätten halt nur Fallbeispiele interessiert - aber du antwortest schon, dass du sowas für miglich hälst. (Vermutlich kommt es aber selten vor, dass man im Internet wenig finden kann. Das meiste ist Depressionen - wo direkt die Erwerbsunfähigkeit mit dabei ist. Aber die liegen bei mir nicht vor.)

Daher etwas vergeblich die Suche nach ähnlichen Fällen - das gibt halt Sicherheit, wenn man irgendwo was finden kann oder sich erkundigen kann, ob es schon mal ähnliche Sachen gab und dann sehen kann, wie es da weiterging.

Daher auch die Frage.

Wenn man mehr als 3 Stunden am Tag arbeiten kann und man hilfsbedürftig ist bleibt man beim Jobcenter auch wenn sie einen erstmal nicht vermitteln können. Selbst wenn man längere Zeit AU geschrieben ist bleibt man beim Jobcenter so lange der Gutachter einen nicht für voll erwerbsgemindert hält.

Hartz 4 ist eh besser als Hilfe zum Lebensunterhalt.

Sicher gibt es das, da spreche ich aus eigener Erfahrung !