Arbeitsmarktrente möglich nach Teilzeitarbeit?
Angenommen, ich beziehe eine Teilerwerbslosenrente (3-6 Stunden arbeitsfähig) und gehe einer entsprechenden Teilzeitbeschäftigung von 3-6 Stunden täglich nach. Weiter angenommen, ich verliere diese Arbeit irgendwann, weil ich häufig arbeitsunfähig krank gemeldet bin: Dann bekäme ich ja ALG I und die bisherige (halbe) Erwerbsminderungsrente. Würde die dann auf Antrag nach einem Jahr (vorausgesetzt, für mich wird nichts Neues gefunden) auf eine Arbeitsmarktrente (also finanziell in eine volle Erwerbsminderungsrente) aufgestockt?
4 Antworten
Hallo,
nein.
Die Rente wird erhöht, wenn das Leistungsvermögen unter 3 Stunden gesunken ist.
Denzufolge könntes du durch eantragung dann prüfen lassen, on dein Leistungsvermögen so weit gesunken ist.
Beste Grüße
Dickie59
Nein. Die Rente wird nicht automatisch auf eine volle EM erhöht
Hallo PatrickN75,
Sie schreiben:
Arbeitsmarktrente möglich nach Teilzeitarbeit?
Antwort:
Sie schreiben leider nicht, ob Sie vor dem 2.1.1961 oder nach dem 1.1.1961 geboren sind!
Die sogenannte Arbeitsmarkt-Rente kommt in der Regel nur dann zum tragen, wenn Sie vor dem 2.1.1961 geboren sind und Anspruch auf Vertrauensschutz wegen Berufsunfähigkeit haben!
Sollte dieser Vertrauensschutz bei Ihnen zutreffen und Sie demzufolge eine teilweise Erwerbsminderungsrente wegen Berufsunfähigkeit von der DRV erhalten, dann könnten Sie ggf. bei der DRV ergänzend eine volle Erwerbsminderungsrente wegen verschlossenem Teilzeitarbeitsmarkt beantragen!
Daß der Teilzeitarbeitsmarkt in Ihrem speziellen Fall verschlossen ist, muß nachgewiesen werden!
Ohne Antrag passiert da allerdings gar nichts!
Sollten Sie dagegen nach dem 1.1.1961 geboren sein, haben Sie in der DRV keinen Vertrauensschutz wegen Berufsunfähigkeit und dann käme die "Arbeitsmarkt-Rente" nicht in Betracht!
Für die Bewilligung einer vollen Erwerbsminderungsrente
muß an Hand der eigenen Krankenakte glasklar
und sehr detailliert nachgewiesen werden,
daß die Leistungsfähigkeit auch für leichte Tätigkeiten
am allgemeinen Arbeitsmarkt
dauerhaft auf unter 3 Stunden pro Arbeitstag,
auch für leichte Tätigkeiten am allgemeinen Arbeitsmarkt,
abgesunken ist!
(Leichte Tätigkeiten
= zum Beispiel Pförtner, Museumswärter, Nachtportier, usw.)
Fazit:
Aus Ihrer Beschreibung ist leider nicht ersichtlich, welchem Geburtsjahrgang Sie angehören, bzw. ob bei Ihnen der Vertrauensschutz wegen Berufsunfähigkeit zum Tragen kommt!
Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit
Konrad
Vertrauensschutz und die sog. Arbeitsmarktrente sind leider nicht ganz das selbe.
Antwort:
Das wurde auch so nicht behauptet!
Wer kritisiert, sollte dann aber im Gegenzug (Im Detail) auch die richtige Antwort liefern!
Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit
Konrad
Nein. Du kommst nach Auslaufen der Anspruchsberechtigung für ALG I Sozialhilfe (ALG II bzw. Hartz IV), aber keinerlei Aufstockung deiner EU-Rente.
Der von dir an sich zwar richtig beschriebene Berufsschutz-Vertrauensschutz und die sog. Arbeitsmarktrente sind leider nicht ganz das selbe.