Arbeitsgeber möchte Arbeitsvertrag bei befristeter Erwerbsminderungsrente auflösen?

3 Antworten

Das muss dein Arbeitgeber der Rentenkasse beweisen!! Es ist nicht deine Aufgabe, dich darum zu kümmern. Denn dein Arbeitgeber ist verpflichtet, sofern es die Betriebsstruktur zu lässt, die angemessen zu beschäftigen. Zu beweisen, das ein Halbtagsarbeitsplatz absolut unmöglich ist, dürfte schwer sein. Aber wie gesagt: lehne dich entspannt zurück, an dieser Diskussion brauchst du dich nicht zu beteiligen.

hanspeterklauss 
Fragesteller
 23.03.2017, 20:55

Danke für die Antwort. Auch aus meiner Sicht wird Krankheitsbedings eine Halbtagstätigkeit ( egal welcher Job) nicht möglich sein. Allerdings gibt es von der Rentenkasse noch keine unbefristete volle Erwerbsminderungsrente. Auch kann ich mir selber nach über 3 Jahren nicht mehr vorstellen, an meinen jetztigen Arbeitsplatz zurück zukehren (wissensstand)

FrauFanta  23.03.2017, 20:58

Trotzdem musst du abwarten, wie sich dein Arbeitgeber mit der Rentenkasse einigt. Kündigst du selber erhältst du 12 Wochen Sperre. Warte also noch ab, was die besprechen.

Dickie59  24.03.2017, 08:44
@FrauFanta

Seit wann ist das und wo vorgeschrieben? Er ist überhaußpt nicht verpflichtet, einen Rentner, der eine halbe Erwerbsminderungsrente bezieht zu beschäftigen oder nach einer leidensgerechten Beschäftigung suchen.

HAllo,

ja, der Arbeitgeber geht keine Kündigungshemmnisse bei Krankheit oder Erwerbsminderung seines Arbeitnehmers ein, lediglich bei Vorliegen einer Schwerbehinderung muss er das Versorgungsamt informieren.

Du musst seiner Kündigung nicht zustimmen, ist auch nicht notwendig, wenn er dich kündigen will.

Beste Grüße

Dickie59

Hallo hanspeterklauss,

Sie schreiben:

Arbeitsgeber möchte Arbeitsvertrag bei befristeter Erwerbsminderungsrente auflösen?

Antwort:

Da für einen Teil der Erwerbsminderungsrente immer wieder ein Antrag auf Weitergewährung notwendig ist und sich so ein Antragsverfahren in die Länge ziehen kann, wird parallel in der Regel seitens der zuständigen DRV-Rentenanstalt ein Antrag auf ALG bei der Agentur für Arbeit empfohlen!

Stimmen Sie keiner Vertragsauflösung zu, ohne sich mit Ihrem Sachbearbeiter bei der Agentur für Arbeit

verbindlich

abzustimmen, damit Sie mit dem ALG nicht in eine Falle geraten!

Natürlich ist es andererseits verständlich, daß der Arbeitgeber Ihren ehemaligen Arbeitsplatz für einen neuen Mitarbeiter nutzen will!

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad