Vollkasko auszahlen lassen geld behalten ?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn die Versicherung den KVA akzeptiert, kannst du dir das Geld auch ohne MWSt. auszahlen lassen. Du bist auch nicht verpflichtet, die Rep. tatsächlich durchzuführen. Du kannst es auch selber machen oder woanders günstiger reparieren lassen. Die Frage ist halt, ob die Versicherung den KVA akzeptiert....

Hierzu gibt es auch ein Urteil:

http://www.lto.de/recht/hintergruende/h/bgh-urteil-ivzr42614-auto-unfall-werkstatt-reparaturkosten-fiktiv-kaskoversicherung/

MCLocke91 
Fragesteller
 31.08.2016, 17:02

Danke für die Hilfe

mein Fahrzeug ist Lückenlos Scheckheft gepflegt alle Inspektionen wurden bei Mercedes gemacht !!  dann könnte dass ja klappen oder ? danke nochmal ich werde mir jetzt dein Link reinziehen xD

Hamburger02  01.09.2016, 16:34
@MCLocke91

Danke fürn Stern

@MCLocke91,

wenn dein Vorhaben aus irgendeinem Grund heraus kommt, kommt eine Strafanzeige wegen vollzogenem Versicherungsbetrug.

Und danach wirst du es schwer haben, deine Autos noch mit Vollkasko versichern zu können.

Außerdem musst du bei der Mercedes-Werkstatt nachweisen, dass du bisher auch deine Fahrzeuge immer in der Vertragswerkstatt warten und reparieren ließest.

MCLocke91 
Fragesteller
 31.08.2016, 16:59

also dass EXPERTENWISSEN passt wohl nicht ganz zu ihnen Herr Uhrig :p

selbstverständlich ist mein Mercedes Lückenlos Scheckheft gepflegt, alles wurde NUR bei Mercedes gemacht !! ich denke halt dass die Vollkaskoversicherung mir diesen KVA von Mercedes zahlen müsste ich wäre ja blöd, wenn ich dass Geld verschenken würde und der Versicherung einen KVA von einer normalen Werkstatt einreichen würde

ich mein mir steht ja von der Vollkasko zu dass die den Kompletten schaden  übernehmen auch wenn ich jetzt z.B die Stoßstange anderst reparieren lassen wie z.B Smartrepair müsste ich von der Versicherung ja trotzdem den Vollständigen Schaden übernehmen  und nicht nur den Smartrepair

ich weis nicht was es mit Versicherungsbetrug zu tun hat, klären sie mich bitte auf

LG

Apolon  31.08.2016, 18:11
@MCLocke91

Tja mein lieber MClocke91,

auf solche Diskussionen lasse ich mich nicht ein.

Meine Antworten richten sich nach den Versicherungsbedingungen bzw. den gesetzlichen Regelungen.

Wenn ihnen meine Antwort nicht gefällt, ist dies ihr Empfinden.

Ich werde sie zumindest wegen ihnen nicht ändern.

Gruß N.U.

Hamburger02  01.09.2016, 16:37

wenn dein Vorhaben aus irgendeinem Grund heraus kommt, kommt eine Strafanzeige wegen vollzogenem Versicherungsbetrug. 

Da hat der Frager allerdings völlig recht, das ist absoluter Blödsinn. Es ist gang und gäbe, sich ein Gutachten oder genehmigten KVA in bar auszahlen zu lassen. Das wurde sogar vom BGH genau so bestätigt. Wo da ein Betrug liegen soll, ist mir völlig schleierhaft.

Apolon  01.09.2016, 16:45
@Hamburger02

Na dann teile mir doch einmal das BGH-Urteil mit.

Oder ist es dir nicht bekannt, und du schreibst hier nur Unsinn?

Apolon  01.09.2016, 17:09
@Hamburger02

Außerdem darf ich mal auf die Versicherungsbedingungen aufmerksam machen, die folgendes besagen:

Was zahlen wir bei Beschädigung?

Reparatur!

Wird das Fahrzeug beschädigt, zahlen wir die für die Reparatur erforderlichen Kosten bis zu folgenden Obergrenzen.

a) Wird das Fahrzeug vollständig und fachgerecht repariert, zahlen wir die hierfür erforderlichen Kosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts wenn sie uns dies per Rechnung nachweisen. Fehlt diese zahlen wir entsprechen Position b)

b) Wird das Fahrzeug nicht, nicht vollständig oder nicht fachgerecht repariert, zahlen wir die erforderlichen Kosten einer vollständigen Reparatur bis zu Höhe um den Restwert verminderten Wiederbeschaffungswert.

Im Falle einer fiktiven Abrechnung wird von den Lohnkosten max. der ortsübliche mittlere Stundenverrechnungssatz ersetzt.

E1 - Welche Pflichten haben Sie im Schadensfall?

Bei allen Versicherungsarten

Schadensminderungspflicht!

Sie sind verpflichtet, bei Eintritt des Schadensereignisses nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des Schadens zu sorgen.

Welche Folgen hat eine Verletzung dieser Pflichten?

Leistungsfreiheit, bzw. Leistungskürzung

Verletzen Sie vorsätzlich eine ihrer in E1 geregelten Pflichten, haben Sie keinen Versicherungsschutz. Verletzen Sie ihre Pflichten grob fahrlässig sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnisses zu kürzen........

Hamburger02  01.09.2016, 17:27
@Apolon

Zitat aus oben verlinktem Urteil:

Die für den Schadensersatz geltenden allgemeinen Regelungen (Stichwort: Schadenminderungspflicht) können daher nicht angewandt werden.

Das ist ja wohl eindeutig und daher ist deine Auskunft schlichtweg falsch.

Apolon  01.09.2016, 17:34
@Hamburger02

Scheinbar hast du den Text deines Links nicht bis zum Ende durchgelesen, denn dies trifft hinsichtlich der Absicht unseres Fragenden leider nicht zu.

In deinem Link geht es nicht um die Sachlage, dass man beim Versicherer einen Kostenvoranschlag einer Vertragswerkstatt abrechnen kann und dann die Reparatur beim Autohaus Müller am Walde durchführen lassen darf.

Bitte in Zukunft richtig lesen.

Außerdem auch die von mir aufgeschriebenen Versicherungsbedingungen aufmerksam durchlesen.

Apolon  01.09.2016, 17:35
@Hamburger02

Dein Kommentar ist völliger Blödsinn ´(ich wiederhole nur deine Worte).

Bitte in Zukunft - richtig lesen.

Maßgebend sind die Versicherungsbedingungen, wie es auch der BGH geschrieben hat.

Außerdem liegt das BGH-Urteil noch gar nicht vor.

Daher immer bis zum Schluss weiter lesen.

Grundsätzlich ist das möglich. 

Du würdest die Kosten abzgl der Mwst bekommen. Aber Vorsicht, wenn das Fahrzeug schon etwas älter ist und du den Kostenvoranschlag einer meist teureren Vertragswerkstatt einreichst, hat die Versicherung das Recht, dir den Betrag zu zahlen den du in einer freien Werkstatt hättest gezahlt.

MCLocke91 
Fragesteller
 31.08.2016, 16:44

Vielen dank für die Antwort

Ich habe meinen Mercedes erst vor 2 Wochen gekauft BJ2012 , dass Fahrzeug ist 4 Jahre alt und alle Inspektionen wurden bei Mercedes gemacht !! Öl Wechsel etc. Also hätte ich gute Chancen dass die Versicherung den KVA von Mercedes Akzeptiert? hab ich dass richtig verstanden ? und wenn ich es dann wo anderst machen lasse, muss ich der Versicherung ja nachweißen dass ich dass Fahrzeug repariert habe im falle eines späteren Schadens an der gleichen Stelle.Muss ich Angst vor irgendwelche gesetzliche folgen haben ? 

LG und Danke =)

Prinzipiell geht das, nennt sich fiktive Abrechnung. Dann allerdings ohne Mwst

MCLocke91 
Fragesteller
 31.08.2016, 02:24

und die versicherung kriegt sie dass den mit wenn sie mir zb 3000 Euro auszahlt weil mercedes meint es kostet so viel. Und ich aber zu einer freien  Werkstatt gehen und für den selben schaden nur 2300 Euro bezahlen und ich die 700 Euro einstecke? LG 

ghul666  31.08.2016, 10:27
@MCLocke91

Nein, das kriegen die nicht mit, das wird auch recht häufig so gemacht.

Aber hinterher nicht beschweren wenn die Versicherung wieder teurer wird, das ist einer der Gründe dafür

MCLocke91 
Fragesteller
 31.08.2016, 17:05
@ghul666

Danke =)

aber ich muss doch der Versicherung nachweißen dass ich dass Fahrzeug repariert habe oder ? im falle eines Späteren schaden an der gleichen stelle ... ?

ghul666  31.08.2016, 17:06
@MCLocke91

Das macht aber nichts. Du bist ja zunächst nicht verpflichtet, reparieren zu lassen. Deshalb ja die fiktive Abrechnung.