Zahlt Versicherung des Schädigers Kostenvoranschlag von Mercedes aus?

6 Antworten

Du könntest dir sogar einen Rechtsanwalt nehmen, der alles erledigt und auch den müsste die gegenerische Versicherung bezahlen. Der würde auch alles andere wie Wertverlust und Nutzungsausfall fordern.

Es kann sein, dass die Versicherung den KVA akzeptiert, es kann aber auch sein, dass sie auch noch einen eigenen Gutachter beauftragen.

Nein, den Betrag laut Kostenanschlag wirst du nicht bekommen! Auch nicht ohne Mehrwertsteuer.

Der Versicherer wird je nach Summe einen internen oder externen Gutachter mit der Rechnungsprüfung nach Aktenlage (also nicht vor Ort am beschädigten Objekt) beauftragen. Dieser wird erkennen, dass der Kostenanschlag um 10 bis 30% überhöht ist und entsprechend kürzen. Diese Summe wirst du dann netto ausgezahlt bekommen und kannst nach erfolgter Reparatur -die du mit einem Foto nachweist- noch Nutzungsausfall verlangen.

Vorgenanntes Procedere ist gängige Praxis und schwerlich zu umgehen; d.h. ohne (langwierigen) Gerichtsprozess wird es kein besseres Ergebnis geben und selbst mit Prozess ist der Ausgang fraglich.

Mein Rat fusst auf langjährigen Erfahrungen gepaart mit Vermutungen. Eine Annahme ist beispielsweise das ältere Baujahr deines Daimler gepaart mit nicht regelmässiger Inspektion bei Mercedes, und beruht auf deiner mangelhaften Orthografie.

Je nach Höhe des (veranschlagten) Schadens wird die gegnerische Versicherung ein Gutachten haben wollen. Den Gutachter kannst du dir selbst aussuchen, die Kosten muss die Versicherung tragen.

Wenn der Schaden auf Basis des Gutachtens bzw. Kostenvoranschlags "fiktiv" abgerechnet wird, dann überweist die Versicherung den Betrag abzüglich der enthaltenen Mehrwertsteuer. Wird die Reparatur (auch später noch) ausgeführt, kann man sich die MwSt auch nachträglich erstatten lassen.

Hallo,

wenn es sich nicht um einen Bagatellschaden handelt, brauchst Du ein Sachverständigengutachten, keinen Kostenvoranschlag. Ein Kostenvoranschlag beinhaltet z.B. einen Wertverlust, der Dir aber erstattet wird. Wurde der Unfall polizeilich aufgenommen? Ist die Unfallverursachung unstreitig? Wenn das der Fall ist, werden auch die Kosten des Gutachtens übernommen (und im Übrigen auch die eines Rechtsanwalts). Für einen reinen Kostenvoranschlag werden üblicherweise gar keine Kosten anfallen.

Willst Du reparieren lassen? Dann hast Du noch die Wahl zwischen Mietwagen und Nutzungsausfall (besser, wenn Du nicht zwingend auf den Wagen angewiesen bist). Und Du kannst eine Unkostenpauschale fordern, liegt derzeit bei 25-30 EUR.

Wenn der Schaden höher ist und/oder Du unsicher ist, lasse Dich anwaltlich vertreten.

Viele Grüße

Warum willst du das so umständlich machen?

Wenn der Schaden höher als 800€ ist, kannst du einen Gutachter bestimmen, der die Schadenshöhe ermittelt. Den zahlt die gegnerische Versicherung.

Ob die Versicherung den Kostenvoranschlag zahlen würde, ist fraglich. Schliesslich würde dessen Gebühr mit der späteren Reparatur verrechnet.

Wie auch immer du dich entscheidest: Klär das voher mit der Versicherung. Dann weisst du zuverlässig aus erster Hand, woran du bist.