Elterngeld trotz Beschäftigungsverbot im Anerkennungsjahr Erzieherin?

5 Antworten

Das Gehalt der letzten 12 Monate wird gerechnet. Ob du jetzt ein Beschäftigungsverbot hast oder nicht!

Aber Elterngeld wirst du nur 10 Monate bekommen, die 2 Monate in denen du Mutterschaftsgeld bekommst werden vom Elterngeld abgezogen.

Und wie wird das Muttergeld berechnet? Also, quasi den September wenn ich im Mutterschutz bin und dann noch ein paar Wochen danach ne?

@thelamb2010

Da du ja den Antrag erst stellen kannst wenn dein Kind geboren ist, kann es auch erst ab dem Zeitpunkt gerechnet werden.

Also z.b. dein Kind wird am 12.9. geboren. Dann wird das Elterngeld vom 11.9. an 12 Monate zurück gerechnet!

@thelamb2010

Wie das mit dem Mutterschaftsgeld genau gerechnet wird kann ich leider nicht sagen! Ich habe vor der Geburt nicht gearbeitet. Aber deine Krankenkasse gibt dir darüber auskunft!

@borni78

Okay, danke trotzdem für deine Antworten.

@borni78

stimmt nicht. siehe meine Antwort.

@borni = nein, es gibt Fälle, in denen die Monate mit Beschäftigungsverbot nicht berücksichtigt werden, wenn jemand durch dieses VErbot einen Einkommensverlust hatte. In diesem Fall nimmt man DIE 12 Monate vor dem MOnat, in welchem der Mutterschutz beginnt, in denen volles Einkommen erzielt wurde.

@Weltenwandlerin

Das liegt aber im Ermessen des Sachbearbeiters.Leider gibt es da wohl keine 101% Regelung. In der Regel ist es so wie ich es geschrieben habe.

Da Du Dein volles Gehalt bekommst, wird das Elterngeld auf Basis Deines vollen Gehalts berechnet. Also alles ganz normal. Mach Dir keine Gedanken.

Warum fehlende Immunität?

Bin nicht gegen Ringelröteln und Cytomegalie immun..Und das stellt im Kindergarten ein zuhohes Risiko dar.

also wenn dein Mutterschutz im September beginnt (Geburt somit voraussichtlich zwischen Mitte Oktober und Mitte November), dann wird das Einkommen zugrundegelegt, welches du von September 2009 bis August 2010 erzielt hast. Es sei denn, du hattest durch das Beschäftigungsverbot einen Einkommensverlust, dann werden noch frühere Monate herangezogen.

Die Monate im Beschäftigungsverbot dürfen nur nicht in die Elterngeldberechnung genommen werden, wenn jemand einen Einkommensverlust dadurch erlitten hat. Also zum Beispiel eine Krankenschwester, die ihren Grundlohn während dem Beschäftigungsverbot weiterbekommt, aber Schichtzuschläge einbüßt. Bei ihr würde man also auf zurückliegende Monate greifen, auch vor den 12 Monaten vor der Geburt. Wenn du aber dein Einkommen bis Ende Juli 2010 ganz normal weitererhältst, wird dieses auch mit in deine Elterngeldberechnung hineingenommen, ich vermute, du hattest eh ein Gehalt, was immer gleich bleibt. Also musst du die Frage im Elterngeldantrag "Hatten Sie aufgrund eines Beschäftigungsverbotes oder einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung einen Einkommensverlust ?" mit NEIN ankreuzen