Wie ist das mit dem Erziehergehalt geregelt?

4 Antworten

Natürlich bezieht sich das Gehalt auf einen Vollzeitjob, bei einer Reduzierung auf Teilzeit reduziert sich auch das Gehalt entsprechend - sonst würde ja kein Mensch Vollzeit arbeiten..

Die TVöD-Tabelle bezieht sich immer auf Vollzeit. Bei Teilzeit reduziert sich der Geldbetrag entsprechend der Teilzeit. Beispiel: 30 h Woche (75% von 40h)=1800€

Weniger Arbeit bei vollem Lohnausgleich? Sicher nicht, wer mehr arbeitet bekommt auch mehr Lohn. 2400€ für einen Teilzeitjob, da solltest du lieber ins Management einer größeren Firma wechseln.

Ist schon interessant, was eine Kindergärtnerin so bekommt, jetzt wird mir auch klar, warum ich in der zweit-kleinsten Stufe über 200€ bezahlen musste für den Hort ohne Hausaufgaben, für 3 Stunden am Tag.

Vollzeit entspricht 100%, Teilzeit ist der entsprechende Teil, also auch der entsprechende Anteil an Gehalt.