Brauche dringend Hilfe! Beschäftigungsverbot?

3 Antworten

Also, es gibt ein allgemeines und ein individuelles Beschäftigungsverbot.

Das erste spricht der Arbeitgeber aus, wenn Dein Job nicht mit einer Schwangerschaft kompatibel ist und er Dir keine alternative Beschäftigung bieten kann.

Das individuelle Beschäftigungsverbot kommt vom Frauenarzt und ist individuell auf Dich zugeschnitten - kann ganz oder teilweise ausgesprochen werden und das bekommst Du, wenn es mit der Schwangerschaft selbst Probleme gibt.

In dem Fall sehe ich es eher so, dass Dein Arbeitgeber nicht in der Lage war, Dich mutterschutzgemäß zu beschäftigen - und daher muss auch von ihm das Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden.

So habe ich es auch gehört..an wen kann ich mich denn wenden wenn der Arbeitgeber sich quer stellt? Weißt du das zufälligerweise? 

Habe mal gehört dass der Arzt auch ein verbot aussprechen kann wenn es sich auf der Arbeit um Mobbing handelt was bei mir ja auch der Fall wäre..sowas geht ja auch psychisch an die Nerven 

@Crskt

Da kommt es ganz auf Deinen Arzt an und ob er tatsächlich negative Auswirkungen auf Deine Schwangerschaft feststellen kann. Ich würde aber trotzdem zuerst mal dort nachfragen, wie Du nun weiter vorgehen kannst.

Habt Ihr einen Betriebsrat? Einen Betriebsarzt?

Das wären jetzt meine nächsten Anlaufstellen.

@Allyluna

Werde mich jetzt mal informieren ob wir einen Betriebsrat haben und wo ein betriebsarzt in meiner Nähe ist..ich hoffe die können mir helfen.Habe natürlich jetzt totale Angst dass die auf der Seite des Arbeitgebers sind...ist total Mist dass ich nichts in der Hand habe womit ich beweisen kann dass sie mir das Beschäftigungsverbot ausgesprochen haben...war da dummerweise ein bischen leichtgläubig da ich davon ausgegangen bin dass alles in Ordnung sei und alles so geklappt hat wie es mir gesagt wurde 

@Crskt

Schriftlich insofern hast Du ja schon etwas - nämlich den Hinweis auf Deiner Abrechnung. Wenn Dein Arbeitgeber sagt, dass er das nur aus "Gutgläubigkeit" getan hat, muss ER erstmal Dir beweisen, dass das so ist. 

"Von außen" erscheint es völlig unwahrscheinlich, dass ein Arbeitgeber monatelang kommentarlos Gehalt zahlt, ohne die nötigen Unterlagen zu haben. Warum sollte er das tun? Wenn er selber aber das BV ausgesprochen hätte (was er ja wohl auch hätte tun müssen), wären ja auch keine Nachfragen nötig gewesen. 

@Allyluna

Vielen lieben Dank für deine Hilfe schonmal !!! Fühle mich endlich mal ein bischen verstanden..jetzt habe ich wieder ein bisschen mehr Mut an die Sache ran zu gehen.Ich hoffe so sehr dass mir jemand helfen kann und ich nicht nachher die doofe bin.Ich hab schon total Angst dass ich kein Gehalt mehr bekomme oder ich die 6 Monate nachher noch rückwirkend zurück zahlen muss 

@Crskt

Alles Gute für Dich!!

Wenn es eine BL gibt, dann doch sicher auch einen Betriebsrat -das sind deine Ansprechpartner. Steht auf deiner lohnabrechnung BV drauf, dann hast du dieses auch.  Blöd ist natürlich, dass du nichts schriftlich hast aber jetzt ist es ja nicht mehr zu ändern. Gibt dein FA dir ab jetzt ein BV?

Ich werde mich mal informieren ob wir einen Betriebsrat haben.Ja das steht aufjedenfall auf der Abrechnung mit drauf dass ich das Beschäftigungsverbot habe deswegen habe ich mir auch weiter keine gedanken drüber gemacht.Das Büro hat ja auch mehrmals bestätigt dass ich es vom Arbeitgeber aus habe sollte deswegen ja auch noch Sachen für die Unterlagen ins Büro schicken damit die mir das austellen..würde ja niemals einfach so zuhause bleiben wenn ich wüsste dass ich kein Beschäftigungsverbot habe.Mit meinem Frauenarzt lässt sich leider garnicht reden der geht auch so gut wie garnicht auf Probleme ein wenn man mal was hat.Werde mir jetzt wohl einen neuen suchen müssen und hoffen dass man mich versteht und mir helfen kann..bin langsam nervlich auch echt am Ende.

Gib im Internet mal ein ,, Generelle Beschäftigungsverbote " und ,, Individuelle,ärztliche Beschäftigungsverbote ",da solltes du alles wichtige nachlesen können !

Ich würde mich auf jeden Fall so schnell es geht erst mal an deinen behandelnden Arzt wenden.