Darf ich mein auto video überwachen lassen? Privatparkplatz!

11 Antworten

Drake2010. Es gibt so einige Dinge im Leben, da muss man nicht fragen. Einfach machen. Sollten begründete Einsprachen kommen, lässt sich immer noch diskutieren. Machs!

Thx

es müsste machbar sein aber mal ehrlich wir hatten mal eine Nachbarin die hat das auch mit ihren Auto gemacht aber es war richtig unangenehm weil man sich dann die ganze zeit beobachtet fühlt also ich kann dir nur den rat geben lass es lieber denn wenn einer eine Kamera sieht weis man das es da was zu holen gibt Mfg. chiller

Hm da hast du eigentlich auch recht...vielen dank

@Drake2010

kein problem wir hattn dann oder bessergesgt die ganze nachbarschaft hatte dann ein sehr schlechtes verhältnis zu ihr aber wenn du trozdem eine kamara anbringen willst dann versteck sie lieber das man die nicht sieht

Wir haben auf unserm Privaten Parkplatz ein Motorrad und ein Autostehen.

Da es oft zu beschädigungen am Motorrad kommt, überlegen wir uns auch schon eine Überwachungskamera zu installiern.

Eine Videoüberwachung ist nicht ohne weiteres möglich. Lies mal:

http://dejure.org/gesetze/BDSG/6b.html

Nach Abs. 1 kommt nur die Ausübung des Hausrechts oder "berechtigte Interessen für konkret festgelegte Zwecke" in Frage. Ersteres kommt aber nur in Betracht, wenn der Privatparkplatz auf deinem eigenen Grundstück liegt (oder der Vermieter dir in dieser Sache das Hausrecht schriftlich übertragen hat).

Die Auslegung von "berechtigten Interessen für konkret festgelegte Zwecke" ist subjektiv, wird aber von den meisten Gerichten sehr restriktiv behandelt. Nachdem leider nicht klar ist, wo sich dein "Privatparkplatz" befindet, hier mal einige Infos:

AG München 2009-10-16 423 C 34037/08

Die Videoüberwachung durch eine im Hauseingangsinnenbereich (hier: Treppenhaus im Erdgeschoss) eines Mietobjekts angebrachte Kamera stellt – unabhängig davon, ob eine Speicherung der Aufnahmen erfolgt – einen erheblichen Eingriff in das Persönlichkeits- und Selbstbestimmungsrecht des Mieters sowie in dessen Besitzrecht an der gemieteten Wohnung dar.

KG Berlin 2008-08-04 8 U 83/08

Auch wenn es in einem Aufzug eines Miethauses zu Vandalismus gekommen ist, hat der Eigentümer des Hauses nicht das Recht, eine Videokamera im Lift zu installieren.

OLG Köln 2005-07-05 24 U 12/05

Die dauernde, schrankenlose und heimliche Videoüberwachung einer Gemeinschaftswaschküche ist trotz früherer Beschädigungen an Waschmaschinen grundsätzlich unzulässig.

Des weiteren mußt du eine entsprechende Hinweistafel aufstellen (Abs. 2) und keinesfalls dürfen Bereiche außerhalb des Grundstücks aufgezeichnet werden.

Außerdem müssen aufgezeichnete Daten unverzüglich (d.h. idR nach spätestens 24h) gelöscht werden.

Da es dein Privater Grund ist, darfst du es. Sollte es jedoch ein Mietobjekt sein, darfst du es nicht ohne erlaubniss des Eigentümers. In diesem Fall empfehle ich dir diese schriftlich einzuholen, denn dann bist du abgesichert. Wenn du ganz abgesichert sein willst vom rechtlichen her, erkundige dich mal bei einem Anwalt. Diese Auskunft kannst du telefonisch einholen, und wird sicher nicht verrechnet

Wenn die Kamera nur das Private Gelände erfasst kann dir das grundsätzlich keiner verbieten.

Wenn du ganz sicher gehen willst, dann kannst du noch ne Hinweistafel aufstellen, dann kann keiner hinterher jammern, das du ihn ohne Kenntnis gefilmt hast.

Dann kann er genauso gut ne Attrappe nehmen, wenn da ein großes Schild steht, das auf die Kamera hinweist, klaut es sowieso Keiner xDD

@Oelki2010

oder er kauft sich eine sturmhabe für 99 cent

geheim ist besser

@ohnehoffnung

Einziges Risiko, das man die Kamera gleich mit geklaut bekommen...