Verzögert sich der Umzug aufgrund des fehlenden Grundschuldbriefs?

3 Antworten

Also die Grundschuld solltest du auf keinen Fall ohne den Brief übernehmen. Ganz schlechter Gedanke.

Der Beurkundung steht dies im Moment nicht im Weg. Interessant ist Verhältnis zwischen Kaufpreis und Grundschuld und ob die Bank bestätigt, dass die Grundschuld nicht mehr valutiert.

Die Details kann dir der Notar erklären, evtl gibt es die Möglichkeit hier mit einem Notaranderkonto zu arbeiten. Hier müssen aber alle Beteiligten mitspielen.

Dann würdest du den Kaufpreis an den Notar überweisen, der Verkäufer beauftragt den Notar mit dem zwingend erforderlichen Aufgebotsverfahren . Sobald der Brief dann für kraftlos erklärt wurde, kann der Notar die Umschreibung beantragen.

Die Frage, wie man hier den Besitzübergang regelt und ein mögliches Rücktrittsrecht gestaltet. Renovieren würde ich in der Übergangszeit noch nicht, Umzug kommt auf die persönliche Umstände an. Es besteht ein gewisses Risiko, wenn das Aufgebotsverfahren scheitert.

Es besteht die theoretische Möglichkeit, dass den Brief tatsächlich jemand hat, der hiermit Missbrauch betreiben kann.,

Papppkarton 
Fragesteller
 13.11.2020, 09:28

Vielen Dank für deine ausführliche Antwort, die uns schon mal weitergeholfe hat. Ein paar Fragen kamen uns trotzdem noch:

  • Die bestehende Grundschuld ist verhältnismäßig "niedrig" (10.000,-). Was ist denn die konkrete Gefahr, die besteht, wenn wir die Grundschuld übernehmen? Der Brief ist übringes sicher weg, da das Haus innerhalb der Familie verkauft wird und wir alle Unterlagen hier haben. Das also jemand sein "Unwesen" mit die Brief schreibt ist ausgeschlossen!
  • Muss die Grundschuld auf jeden fall gelöscht werden? Es gibt da keine anderen Optionen?
  • Ganz banal: Kann der Brief einfach noch bei der Bank sein und dort aufbewahrt werden (seit 1964).
  • Umbaumaßnahmen haben wir, da es innerhalb der Familie ist, sogar schon begonnen nur leider wird die Verwandschaft allmälich unruhig, da dasganze sich wegen dem jetzt verzögert :(

LG

kabbes69  13.11.2020, 18:54
@Papppkarton

Na ja von 64, ich nehme an der Betrag ist auf Euro umgerechnet. Ist dann ja überschaubar..

Dann ist das Darlehen vermutlich auch schon lange bezahlt. Das muss die Bank bestätigen können! Hier sollte die Löschungsbewilligung vorliegen- sofern nicht sicher, lass es dir vom Notar bestätigen.

Das Unwesen entsteht dann, wenn der Brief sich außerhalb des Hauses befindet. Der Besitzer des Brief zur Bank und wieder die 10.000 € auf dein Haus beleihen.

Wenn der Brief noch bei der Bank wäre: ist das Darlehen nicht getilgt oder geriet tatsächlich dort in Verlust.

Ein Verlust von solchen Briefen ist jetzt nicht so selten. Wenn ich schätze stehen bei mit im Amtsblatt pro Monat 10 bis 20 Veröffentlichungen. Relativ kleiner Bezirk.

Gerade bei diesen Kleinbeträgen: man ist fertig mit dem Bezahlen, die Bank übersendet die Löschungsbewilligung und den Brief. Man will aber die Grundschuld noch nicht löschen, vielleicht will man ja in 10 oder 20 Jahren noch renovieren und kann damit wieder ein Darlehen beantragen, die Sicherheit seitens der Bank ist ja noch da. Und dann nehmen die Dinge ihren Lauf: aus Versehen weg geworfen, beim Umräumen zu gut weg gelegt.....

Bist du dir über die Bedeutung der sicher: Erkundige dich was das Aufgebotsverfahren kostet, hier kann der Notar vermutlich Auskunft erteilen: dann entscheidest du, ob du einen Betrag von 10.000 plus X zurück behältst, das Aufgebotsverfahren selbst betreibst, und die Grundschuld übernimmst. Musst du dann mit dem Notar klären.

Sofern innerhalb der Familie bedeutet, dass du ein Teil der Verkäufer und Käufer bist, könnte ich mir den Schritt vorstellen.

Oder du stellst den Text der Eintragung ohne die Bank mal ein.

Der Grundschuldbrief wird zur Löschung der Grundschuld benötigt. Ohne Vorlage der Löschungsunterlagen findet keine Kaufpreisfälligkeit statt und damit auch keine Bezahlung des Kaufpreises und Besitzübergabe (Umzug).

Aber in diesem Spezialfall kann man natürlich im Kaufvertrag eine entsprechende Regelung aufnehmen, z. B. dass ein Teil des Kaupfreises zurückbehalten werden kann, bis der Brief vorliegt bzw. das Aufgebotsverfahren abgeschlossen ist. Die Übergabe kann dann auch so stattfinden, es kommt also zu keinen Verzögerungen.

Das kommt ab und zu vor.

Papppkarton 
Fragesteller
 13.11.2020, 09:20

Danke! Aber ich verstehe das richtig: Die Löschung ist unbedingt notwendig? Ich habe immer mal wieder gelesen, dass die Grundschuld einfach bestehen blieben kann!?

Ronox  13.11.2020, 12:02
@Papppkarton

Wenn die einfach stehen bleibt, kannst du für Verbindlichkeiten des Voreigentümers mit dem Grundstück haften. Deswegen ist das keine Option.

Man kann höchstens die Grundschuld für eigene Finanzierungszwecke übernehmen und an die eigene Bank abtreten lassen. Aber auch dafür benötigt man den Brief.

Bremen678  27.11.2020, 10:43
@Papppkarton

Briefgrundschulden müssen gelöscht werden. Du meinst sicher Buchgrundschulen.

Ronox  27.11.2020, 12:28
@Bremen678

Nein, ich meine das, was ich geschrieben habe.

ein bisschen spät. Es gibt die Möglichkeit die Grundschuld nicht zu löschen und zu übernehmen oder abtreten zu lassen, was bei dem geringen Betrag aber nutzlos ist. Wenn sie drin bleibt, kommt deinen Bank nur in den zweiten Rang, was nicht alle Banken machen und Aufschlag kostet. Daher mit Notar und deiner Bank vorher abklären was möglich und machbar ist