Hauskauf - Bank besteht auf vollen Kaufbetrag

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Schadensersatzansprüche für den Fall, dass der Verkäufer seine Pflichten aus dem Kauifvertrag (hier: Schlüsselübergebe) nicht erfüllt, gibt es nur gegen den Verkäufer. Nehmen Sie sich einen guten Anwalt, diese Kosten hat dann auch der Verkäufer noch zusätzlich zu bezahlen. (Spätestens jetzt wird er den Schlüssel übergeben.) Keine Angst - noch leben wir in einem Rechtsstaat. Viele Grüße

Die Löschungsbewilligung einer Grundschuld erteilt die Gläubigerbank an das Notariat. Natürlich kann eine Bank auch einem Verkäufer bestätigen, wie hoch das Restdarlehen ist. Das ist aber noch keine Aussage darüber, wie hoch die abzulösende Summe zum Zeitpunkt des Verkaufs ist.

Da kann weiter getilgt worden sein, wenn einige Monate dazwischen liegen, so dass der Betrag an die Bank geringer ausfällt.

Es ist aber auch möglich, dass die Verkäufer die Immobilie noch einmal um einen weiteren Betrag beliehen haben, der schon getilgt war, aber noch im Rahmen der Grundschuld liegt.

Wenn Ihr weniger an die Bank zahlt, als in der Aufforderung des Notars steht, wird die Bank keine Löschungsbewilligung geben, und die Abwicklung des beurkundeten Verkaufs gerät in Stagnation.

Möglicherweise ist der Verkäufer bei der Bank hoch überschuldet. Die Bank deckt aus dem Verkaufserlös dann auch andere Schulden. -

Möglicherweise haben die Verkäufer die Bestätigung über das Restdarlehen NUR DIESER eingetragenen Grundschuld eingeholt, bevor die Bank über den anstehenden Verkauf informiert wurde. Vielleicht sogar mit der Intention einer Täuschung, um so notariell sicher zu stellen, dass sie den Differenzbetrag aus dem Verkauf selbst bekommen, obwohl ihre Schulden bei der Bank insgesamt viel höher sind, als sie angegeben haben.

Ihr müsst noch keinen Rechtsanwalt einschalten, lass das den Notar mit der Bank klären, wie sich die unterschiedlichen Höhen des (Rest-)Darlehens erklären.

Der Verkäufer ist nach vollständiger Kaufpreiszahlung zur Übergabe verpflichtet und hat sich diesbezüglich einer Zwangsvollstreckung unterworfen! Das darf ihm klar gemacht werden.

Der Kaufvertrag ist unterschrieben. Fragt den Notar, an wen ihr überweisen sollt. Der Kaufvertrag kann nicht mehr nichtig werden, da ihr einen notariellen Kaufvertrag vorliegen habt. Wenn der Verkäufer nicht die Schlüsselübergabe macht, obwohl ihr bezahlt habt, dann habt ihr Schadensersatzansprüche an den Verkäufer. Wahrscheinlich hat die Bank noch ein paar offene Forderungen vom Verkäufer gefunden, die sie jetzt eintreiben wollen.

Einfach den Notar fragen und klären. Aber: damit ihr Eigentümer werdet, muss die andere Bank aus dem Grundbuch raus...

Ganz klar nur nach der Zahlungsanweisung des Notar zahlen. Wenn die Bank mehr fordert ist dies das Problem des Verkäufers. Die Bank hat einen sogenannten Treuhandauftrag an den Notar erteilt mit der Maßgabe, dass die Grundschuld gelöscht wird, wenn der geforderte Betrag eingeht. Wenn Sie an den Verkäufer bezahlen, zahlen Sie nicht mit befreiender Wirkung und die Bank wird die Grundschuld nicht löschen, was je Bedingung des Kaufvertrages ist.

Der Verkäufer kann dann gegen seine eigene Bank vorgehen, wenn diese mehr Geld einfordert, als was ausgemacht war - dies ist und bleibt sein Problem. Viele Grüße