verweigerte Nahtlosigkeitsregelung von der BA Dortmund

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Hallo, lese Deine Frage leider erst heute. Wenn ich Deine Schilderung richtig verstehe, bist Du zunächst von Deiner Krankenkasse ausgesteuert worden. Du hast rechtzeitig vor Erreichen der 78-Wochen-Grenze ALG1 beantragt und zunächst auch bekommen? Dein Antrag auf (Erwerbsminderungs-?) Rente ist von der DRV abgelehnt worden und Du hast Widerspruch eingelegt. Und nach dieser Ablehnung hat die BA die Bewilligung verweigert mit dem Hinweis, dass keine AU mehr akzeptiert wird. Wichtig zu wissen wäre: Hast Du den ablehnenden Bescheid der BA schriftlich bekommen? Wird die Ablehnung mit Verweis auf den §145 oder mit Verweis auf den §146 verweigert? Der Verweis auf den 145er wäre eindeutig rechtsfehlerhaft, mit Verweis auf den 146er könnte die BA allerdings nach 6 Wochen die Zahlung wegen Arbeitsunfähigkeit einstellen. Ich habe keine Erfahrung mit der BA in Dortmund, arbeite aber gerade an einem Ratgeber zum Thema Nahtlosigkeit. Dortmung ist leider kein Einzelfall, mir ist aus anderen Agenturbezirken ähnliches Verhalten bekannt. Wenn Du die Möglichkeit hast, maile mir doch geschwärzt Deinen BA-Bescheid und das Schreiben des Jobcenters an nahtlosigkeit@web.de - vielleicht kann ich Dir dann mit einem Tip weiterhelfen. Zudem würde Dein ablehnender Bescheid für den Ratgeber weiterhelfen, das Verhalten der BA ist vielerorts einfach nur skandalös. Es soll ein Ratgeber für Betroffene werden.

EuerHansi 
Fragesteller
 29.11.2012, 09:31

Die EM-Rente wurde abgelehnt weil die DRV mich für voll erwerbsfähig hält trotz anerkannter schwerer Krankheiten mit denen andere EM-gemindert sind. Die BA hat die Zahlung aufgehoben wegen nicht Verfügbarkeit.

Beides ist nicht rechtens aber der Knackpunkt ist das ein Widerspruch der Ablehnung des Rentenbescheides aufschiebende Wirkung hat....

also....müsste die BA ALG zahlen.

solange man von der DRV nicht EM- gemindert ist gilt man nach dem Gesetz als Arbeitsfähig und da ich nie verweigert habe stehe ich zur Verfügung.

Die BA weigert sich und ich muss klagen und lebe von ALG2. Sauerei

Hast du mal Widerspruch eingelegt? Der VdK kennt sich in allen sozialrechtlichen Dingen gut aus. Ich rate dir, dort Mitglied zu werden, damit die dir helfen können. Das kostet im Jahr 60 Euro Beitrag und bei jedem Widerspruch auch ein Anteil. Lass dich aber vorerst telefonisch beraten, ob es noch in der Widerspruchsfrist liegt. Ich drücke dir die Daumen. LG