was passiert nach Aussteuerung durch die Krankenkasse

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Hallo ssilbergott,

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was passiert nach Aussteuerung durch die Krankenkasse<

Antwort:

Die zeitliche Befristung des Karnkengeldes auf 78 Wochen ist gesetzlich geregelt und nicht anfechtbar!

Es ist korrekt, daß während der Dauer des Rentenverfahrens ein Anspruch auf ALG 1 geltend gemacht werden kann, dieser ist allerdings ebenfalls, je nach Alter und geleisteten Beiträgen, zeitlich befristet.

Dauert das Rentenantragsverfahren länger als der Anspruch auf ALG 1 besteht, so droht unmittelbar der soziale Abstieg Richtung ALG II bzw. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung!

Werden hierbei allerdings die Freibeträge beim Haushaltseinkommen überschritten, so wird sich der Staat mit Leistungen querstellen und auf das Solidarprinzip berufen!

Das heißt:

Wenn Sie einen gemeinsamen Haushalt haben wird Ihnen der Staat zumuten, daß sie Ihren Lebensgefährten finanziell unterstützen!

Davor können Sie sich in der Regel nur retten, indem Sie einen eigenständigen Haushalt nachweisen/gründen!

Erkundigen Sie rechtzeitig bei Ihrem zuständigen Sozialamt, damit Sie rechtzeitig gegensteuern können!

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

Guten Morgen, vielen Dank für Ihre Antwort. Aber wenn er sich jetzt eine eigene Wohnung nimmt, würde das Amt das nicht komisch finden? Und letztendlich würde diese Wohnung dann vom Amt "finanziert".

Ich finde es nur fragwürdig, dass er nur ALG I bekommt, wenn der Amtsarzt feststellt, dass er mehr als 6 Monate noch krank ist. Sagt er z.B. er ist nur 5 Monate krank, dann soll er Hartz 4 beantragen.

Unsere Bekannten haben hier auch gegensätzliche Meinungen, was die Meldung beim Amt betrifft. Die einen sagen, melde Dich erst kurz vor Ende Februar, wenn also die Aussteuerung greift. Die anderen sagen jetzt, damit der Termin für den Amtsarzt schneller dran ist. Ich wünsche einen schönen 4. Advent.

@ssilbergott

Aber wenn er sich jetzt eine eigene Wohnung nimmt, würde das Amt das nicht komisch finden?<

Antwort:

Es kommt im Einzelfall immer auf die individuelle Gestaltung an!

Wenn ein eigener Hausstand, aus welchen Gründen auch immer, plausibel und nachvollziehbar nachgewiesen wird, kann das "Amt" daran nichts aussetzen, denn niemand kann Sie letzendlich zwingen, auf ewige Zeiten mit Ihrem Lebensgefährten zusammen zu wohnen!

Diese Hinweise dürfen Sie auf keinen Fall als Anstiftung zur mißbräuchlichen Verwendung/Erschleichung von Sozialleistungen auffassen, aber die Gesetze lassen einen gewissen Spielraum.

Wer diese Spielräume nicht nutzt, dem ist nicht zu helfen!

ALG 1 und ALG II können Sie nur erhalten, wenn Ihr Lebensgefährte auf Dauer noch über 3 Stunden pro Arbeitstag belastbar und vermittelbar ist.

Andernfalls ist seitens der Agentur für Arbeit nichts mehr zu holen!

Abwarten kann sich als Bumerang erweisen und es besteht die Gefahr finanzieller Engpässe, wenn Anträge zu spät gestellt werden!

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

Nun hat er ein Schreiben bekommen, dass er ausgesteuert wird und sich beim Arbeitsamt melden muss. Sie verweisen auf § 145 SGB III. In dem steht nun aber, dass er Anspruch auf Arbeitslosengeld hat, wenn "eine mehr als sechsmonatige Minderung der Leistungsfähigkeit" besteht woher bekommt er in dieser Zeit Geld?

Ich weiß das man nach Aussteuerung zur Agentur für Arbeit geht und das Recht hat, einen Antrag auf ALG zu stellen aufgrund der Nahtlosigkeitsregelung.

Wenn das Krankengeld endet geht man zur AfA und stellt dann den Antrag auf ALG aufgrund der Nahtlosigkeitsregelung.

Die Agentur für Arbeit muss dann erst einmal zahlen, aber Sie kann dann verlangen, das man z.B. einen Rentenantrag oder Ähnliches stellt.

Gut beraten kann Sie auch der VdK.

MfG

Johnny

da er sich ja Arbeitslos melden muss, ist ab Datum er beim Arbeitsamt weiter Vers. weitere Auskunft erteilt ihm der Sachbearbeiter, wenn er den Antrag abgibt