von der Kasse ausgesteuert, aber weiter krank, keiner zahlt, was mach ich nur?

9 Antworten

In solchen Fällen solltest du schnellstmöglich einen Rentenantrag stellen und dich bei der Agentur für Arbeit melden.

Dort wird Arbeitslosengeld gezahlt, bis über den Rentenantrag entschieden ist.

http://www.ihre-vorsorge.de/Expertenforum-Thema.html?id=80853

Man muss sich nicht gesund melden.

Dieser Link ist besser als der, den ich in der Antwort eingesetzt habe.

Die Wirkung der sog. Nahtlosigkeitsregelung des § 125 SGB III besteht darin, ein gesundheitliches Leistungsvermögen des Arbeitslosen bis zum Eintritt des in der Rentenversicherung versicherten Risikos – Rente wegen voller bzw. teilweiser Erwerbsminderung- zu fingieren Diese Fiktion hindert die Arbeitsverwaltung daran, einen Anspruch auf Arbeitslosengeld mit der Begründung zu verneinen, der Arbeitslose sei wegen nicht nur vorübergehenden Einschränkungen der gesundheitlichen Leistungsfähigkeit objektiv nicht verfügbar. Erst nachdem der Rentenversicherungsträger eine positive Feststellung über das Vorliegen voller bzw. teilweiser Erwerbsminderung getroffen hat, entfällt auch die Sperrwirkung der Nahtlosigkeitsregelung, so dass die Agentur für Arbeit nunmehr in ihrer Beurteilung der objektiven Verfügbarkeit frei ist und den Anspruch auf Arbeitslosengeld ggf mit der Begründung verneinen kann, der Arbeitslose könne eine Beschäftigung auf der Grundlage des § 125 Abs. 1 SGB III aufgeführten Leistungsvermögens nicht mehr ausüben.

http://www.ra-buechner.de/meldungen/M121-Arbeitslosengeld-nach---125-SGB-III-muss-solange-gezahlt-werden,-bis-die-Rentenversicherung-Erwerbsminderung-positiv-festgestellt-hat-.php

@Lissa

Richtig, sehr gut. Das Arbeitsamt stellt sich dumm, in einigen Städten wenigstens. Sie kennen den § 125 nicht. Schriftlich Widerspruch einlegen, wenn §125 abgelehnt wird.

@Fotografin

Bei mir wird der §125 auch abgelehnt, ich habe eine riesige, psychische Belastung z.Zt. weil jeder was anderes sagt. Weiss auch bald nicht mehr weiter. Habe unter Nahtlosikeit??? auch eine Frage dazu gestellt. biggi4357

@Lissa

Hallo, scheinbar hat auch nach 4 Jahren des Beitrages v. schlumpfline das Arbeitsamt noch nichts kapiert. Stehe zur Zeit vor dem gleichen Problem. Bin nach 78 Wo von der Krankenkasse ausgesteuert worden und sollte nun von A.-Amt Singen/Hohentwiel Geld bekommen. Ablehnung mit der Begründung, dass mir nur Geld zusteht, wenn ich für den Arbeitsmarkt vermittelbar bin. Was ich ja nicht bin, da ich noch krank bin. Nach langem Kampf und Widerspuchseinlegungen haben sie dann gezahlt. Aber jetzt kommt der Hammer. War zwischendurch zur Kur (währenddessen ich Übergangsgeld von der Rente bekommen hab) und muss mich nun wieder beim A.-Amt anmelden. Jetzt geht das gleiche Theater von vorne los und die wollen kein Geld zahlen, obwohl ich nur 4 Wo. abgemeldet war während der Kur. Habe keinen Antrag auf Rente gestellt sondern einen Antrag auf Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben (sprich Umschulung) da ich noch arbeiten kann, nur eben nicht mehr in meinem alten Beruf. Wurde deshalb auch als krank von der Kur entlassen. Will mit meinem Kommentar hier nur allen Mut machen sich von den Ämtern nicht unterbuttern zu lassen. KÄMPFT UM EURE RECHTE !!!!!!! Der Link von Lissa hat mir sehr geholfen. Danke.

Lass dich doch "gesund" schreiben. Dann wieder hin. Dann bekommst Du Arbeitslosengeld. Aber Du musst Dich auch um Arbeit "bemühen". Du bekommst auch Vorschläge vom Arbeitsamt. Evtl. auch einen Kursus. Je nachdem, was du jetzt beruflich machst. Das machst Du mit. Und das alles dauert einige Wochen. Und dann hast Du erst einmal Geld. Google mal im Internet. Da bekommst Du noch so "schäbige" Tipps. Dann schau mal unter §125. Lies mal nach.

Hallo zusammen, wie gesagt ich war bei arbeitsamt die haben ich weggeschickt. ich soll erst wieder kommen wenn ich es schriftlich habe. Ich habe jetzt auf anraten meiner Ärztin einen Rehaformular angefordert bei der BFA.Sie sagte ich soll erst in die reha gehen. wie soll ich in die reha gehen wenn ich nciht weiss wo ich mein geld her bekomme. Stelle ich den rentenantrag mit dem arzt gemeinsam oder wie muss ich das machen? wie gesagt arbeitsamt hat mich weggeschickt. Bei der gemeinde war ich um einen Hartz 4 antrag zu stellen auch die haben mich weggeschickt da ich ja nicht VERMITTELBAR BIN

Was sollst du schriftlich haben?

Bitte stell so schnell wie möglich einen Antrag auf Arbeitslosengeld.

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Die Aussage deiner Krankenkasse, dich beim Arbeitsamt zu melden, war korrekt. Man muss beim Arbeitsamt schon ein bisschen hartnäckig sein, damit die in die Puschen kommen. In der Regel muss man dann zum Amtsarzt des Arbeitsamtes. Der entscheidet dann darüber, ob du einen Rentenantrag stellen musst oder nicht. Auch mit dem Betrieb, wo du einen Job hast, noch einmal Rücksprache nehmen. Und von der Krankenkasse (auch Druck machen) eine vorläufige schriftliche Bestätigung der Aussteuerung geben lassen.

Wenn du ausgesteuert bist, mußt du zur Arge.Mein Schwager ist seit 3 Jahren wegen eines schweren Rückenleidens krankgeschrieben, vom Arbeitgeber nicht gekündigt u. bekommt Hartz4.