Bin Ausgesteuert, bin ich dann noch verpflichtet zur LTA oä?

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Die LTA dient dazu, dich wieder in das Erwerbsleben einzugliedern - evtl. in einem anderen Beruf, falls du deinen Beruf nicht mehr ausüben kannst.

Wenn dieses Vorhaben scheitert, kann der Antrag auf LTA auch in einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente umgewandelt werden (sogenannte Umdeutung).

Da deine Erwerbsprognose positiv aussieht - du willst ja in zwei Monaten wieder arbeiten - erscheint mir die Maßnahme nicht als sinnvoll. Zwingen kann dich keiner dazu, da du kein Krankengeld mehr bekommst - andernfalls könnte das Krankengeld verweigert werden.

Für die Zwischenzeit kannst du dich freiwillig versichern, falls kein Anspruch auf kostenlose Familienversicherung bei deinem gesetzlich versicherten Ehemann besteht (oder deinen Eltern, falls du noch keine 23 Jahre alt bist).

Nein, musst du nicht.

Versuche es mal über die Rentenversicherung als Eingliederungsmassnahme....In der Regel läuft nach Aussteuerung der Krankenkasse Alg1 und dann Al2....Aber die Rentenkasse ist für Rehabilitation zuständig.