Verwarnung zu unrecht wegen falschparken?

Antwort auf das Anhörungsprotokoll
 - (Recht, Meinung, Verkehrsrecht) Antwort auf das Anhörungsprotokoll
Ich hoffe man kann es lesen  - (Recht, Meinung, Verkehrsrecht)

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich würde die 30 Euro überweisen, wenn die Angelegenheit zur Bußgeldstelle geht, hast Du viel  mehr Umstände, auch wenn Du Verkehrsrechtschutz hast. So ist alles mit den 30 Euro erledigt.

Bezahl das Ticket, es ist zurecht ausgestellt worden. Wenn Du einen Schwerbehindertenpass hast, dann kannst Du entsprechend ausgewiesenen Parkraum nutzen und den Ausweis auslegen. Ansonsten gilt das Parkverbot für alle, auch die, die immer sonst für Gleichbehandlung sind. ;-)

aribaole  27.12.2016, 16:02

Diesen Parkausweis bekommt man nur auf Antrag. Hier reich nicht "nur" der Behindertenausweis!

Nussbecher  27.12.2016, 16:03
@aribaole

stimmt, aber wenn der Fragesteller ja, wie erwähnt, schwerbehindert ist, wird er den ja haben. Und dann wird er auch wissen wozu er den einsetzen darf. Zur Beantragung muss natürlich aber ein GdB vorliegen.


Irgendwie möchte ich nicht die 30€ grundlos zahlen.

Die zahlst Du auch nicht grundlos.

Du schreibst: "Fußgängerzone",
es geht also um einen Bereich der mit Zeichen 242 gekennzeichnet ist?
https://goo.gl/aU9uw4

Grundsätzlich darf man diesen Bereich mit Kraftfahrzeugen nicht befahren.
Wenn es eine Ausnahme wie hier "für Hotelgäste" gibt dann gilt die ausschließlich zum Aus- oder Einladen des Gepäcks - aber nicht zum Parken. Geparkt werden muss dann außerhalb dieses Bereiches.

Das Du 200m vom Hotel entfernt geparkt hast um Auszuladen ist für die Behörde unglaubwürdig.

Du solltest zahlen, ansonsten kommen zu den 30€ pauschal 28,50€ an Gebühren hinzu, im Zweifel droht sogar eine Gerichtsverhandlung.



"Was soll ich jetzt machen?" Zahlen. Sonst wird aus der Verwarnung ein Bußgeld, und das heißt: es wird teurer. 

Du hast das geparkt, und parken ist nicht erlaubt. Auch nicht für Hotelgäste. Denen ist nur die Zufahrt erlaubt ein Ein- und Ausladen. 

Knattersteve 
Fragesteller
 27.12.2016, 15:56

Ich habe mein Fahrzeug dort abgestellt um Gepäck auszuladen da vor dem Hotel Arbeiter mit Laub beschäftigt waren und genug andere Autos dort standen.

Knattersteve 
Fragesteller
 27.12.2016, 15:56

Ich habe in der Fußgängerzone geparkt da dort die Zufahrt frei angegeben war und das am leichtesten war dort zu parken und aufgrund meiner Schwerbehinderung und der vorherigen op habe ich etwas länger gebraucht um auszuladen. 
Ich soll die 30€ zahlen da mein Auto dort 10 min stand und das in meinen Augen zu recht

Nussbecher  27.12.2016, 16:06
@Knattersteve

In Deinen Augen, klar, das heißt nicht, dass das auch rechtlich ok war. Wie Du hier ja durchaus nachlesen kannst gilt ein Parkverbot für alle.

tinalisatina  27.12.2016, 16:36
@Knattersteve

Es war die Zufahrt frei, aber NICHT das Parken!!!

kevin1905  27.12.2016, 22:14
@Knattersteve

Wer lädt parkt nicht sondern hält.

Du hast aber nach eigener Aussage das Parken eingeräumt.

Unter "Zufahrt frei" versteht man lediglich, dass Hotelgäste bis zum Hoteleingang fahren dürfen, dort ihre Koffer ausladen und den Wagen dann wieder wegfahren zu einem genehmigten Parkplatz. Das heißt NICHT, dass du dort parken darfst.

Knattersteve 
Fragesteller
 27.12.2016, 15:49

Ich habe mein Fahrzeug dort abgestellt um Gepäck auszuladen da vor dem Hotel Arbeiter mit Laub beschäftigt waren und genug andere Autos dort standen.

schweinischlau  27.12.2016, 15:51
@Knattersteve

Du hast aber WOANDERS geparkt, und zwar in einer Parkverbotszone. Was gibt es denn an diesem Text nicht zu verstehen. Zahle es und fertig.

Knattersteve 
Fragesteller
 27.12.2016, 15:54

Ich habe in der Fußgängerzone geparkt da dort die Zufahrt frei angegeben war und das am leichtesten war dort zu parken und aufgrund meiner Schwerbehinderung und der vorherigen op habe ich etwas länger gebraucht um auszuladen.
Ich soll die 30€ zahlen da mein Auto dort 10 min stand und das in meinen Augen zu recht

schweinischlau  27.12.2016, 15:57
@Knattersteve

Ein Schwerbehintertenausweis ist aber KEIN FREIPARKEN-Schein

Nussbecher  27.12.2016, 16:04
@Knattersteve

nochmal: Zufahrt frei heißt NICHT Parken frei.