Eingeschränktes Halteverbot mit Parkschein - Knöllchen? (Bild)

halteverbot - (Auto, Verkehr, Halteverbot)

5 Antworten

Die Zeichenkombination bedeutet:

Eingeschränktes Haltverbot nur auf dem Seitenstreifen (auf der Fahrbahn darf also gehalten werden, wenn es nicht anderweitig unzulässig ist). Das eingeschränkte Haltverbot gilt montags bis freitags in der Zeit von jeweils 11 - 18 Uhr. Außerhalb dieser Zeiträume darf auch länger als drei Minuten gehalten (also geparkt) werden, dann ist jedoch ein Parkschein zu lösen.

Wenn du also am Freitag von 16:30 bis 19:30 dort auf dem Seitenstreifen geparkt hast, dann tatest du das innerhalb der Verbotszeit (bis 18:00). Der Parkschein war für diese Verbotszeit unnötig, denn er befreite dich nicht von dem Haltverbot. Du wirst das Knöllchen also bezahlen müssen.

Das schild scheint mit trotzdem sehr zu verwirrend sein! Zunächst eben eingeschränktes halten maximal 3 minuten, schil drunter eben auf dem seitenstreifen, schild drunter, die uhrzeit, schild drunter mit parkschein :O!

Das ganze ist schon verwirrend! Ich würde mal probieren das geld zurückzufordern weil das einfach unübersichtlich ist

Ich finde diese Kombination nicht wirklich unübersichtlich ...

Es bedeutet von 11-18 Uhr Halten erlaubt-parken nein,ab 18 Uhr mit Parkschein erlaubt- wahrscheinlich will damit über Nacht Dauerparker verhindern.

nein, von 11-18 Uhr von mo-fr ist da halt Parkverbot

sonst kannst du da parken

und was hat es mit dem zusatz "Parkschein" auf sich?

@snick0

Den Parkschein brauchst Du dann von in der Zeit von 18 - 11 Uhr

@snick0

ja den brauchst du auch noch, wenn du in der zeit, wo du da parken darfst, parken möchtest

aber halt nicht zwischen 11 und 18 Uhr, da geht es gar nicht

@Crack

wo gibts denn sowas, dass man über nacht einen parkschein braucht? das ist doch kompletter schwachsinn. wer denkt sich sowas aus?

@snick0

wo gibts denn sowas, dass man über nacht einen parkschein braucht?

offensichtlich hier...

da steht doch aber "bis 18 Uhr"!