Vertreten die Gewerkschaften wie ein Anwalt die Mitglieder?
6 Antworten
Es kommt mit Sicherheit auf die Gewerkschaft an, einen Rechtsschutz im Arbeitsrecht ist nach Wartezeit vermutlich bei den meisten Gewerkschaften Teil der Leistung.
Jedoch wird auch hier geprüft- bis zu welchem Stadium diese dich vertritt. Hier wird zunächst vor einer Vertretung im Klageverfahren die Aussicht auf Erfolg abgeschätzt.
Eine Mitgliedschaft- rechnet sich aber meistens unabhängig von der rechtlichen Beratung. Oft ist auch noch Lohnausfall bei Streik, eine Unfallversicherung und manchmal auch noch eine Sterbegeldversicherung inklusive, Angebot von Schulungen.. und die Leistungen bei Tarifverhandlungen.
Als Gewerkschaftsmitglied hast Du einen Rechtsschutz, der nach einer Wartezeit greift. Bei der IGM sind das drei Monate ab Mitgliedschaft.
Man bekommt kostenlose Rechtsberatung im Arbeits- und Sozialrecht und auch bei Steuer- oder Aufenthaltsrecht, sofern dies mit dem Arbeitsverhältnis zu tun hat.
Kommt es zu einem Prozess, stellt die Gewerkschaft die Prozessvertretung durch eigene Anwälte.
Sicherlich, der DGB betreibt Rechtsstellen, wo man für Arbeitsrechtliche Prozesse einen Anwalt nehmen kann. Übrigens kostenlos, weil die Mitgliedschaft in der Gewerkschaft einen Arbeitsrechtschutz beinhaltet.
Im Einzelfall beraten sie auch schon mal, wobei ein Gewerkschaftssekretär kein Jurist ist. Aber vorwiegend sind Gewerkschaften für Tarifverträge zuständig.
Oft bekommt man bei bestimmten Fachanwälten als Gewerkschaftsmitglied besondere Konditionen.
Also keine Vertretung so wie bei einem Anwalt? Dann muss man sich bei Schwierigkeiten mit einem Arbeitgeber doch noch einen Anwalt aufsuchen?
richtig, aber es gibt Anwälte, die mit Gewerkschaften kooperieren.
Ergänzung: Vor Arbeitsgerichten herrscht kein Anwaltszwang, man kann sich auch selbst vertreten oder z.B. durch einen Gewerkschaftssekretär vertreten lassen
Die stellen einem einen Anwalt?
jein, man hat dann keine freie Anwaltswahl, sondern muss den Anwalt nehmen, den die Gewerkschaft stellt.
Der wird aber von der Gewerkschaft bezahlt. War bei mir so.,
richtig. Wenn man einen eigenen Anwalt wählt, zahlt man selbst.
Nein. Die Gewerkschaft hat zugestimmt und bezahlt.
das handhaben die einzelnen Gewerkschaften scheinbar unterschiedlich
Ja. Die haben Juristen, die einen bei arbeitsrechtlichen Problemen beraten und vertreten. War bei mir schon der Fall. War zufrieden.
Dann hat sich aber ein Anwalt und dich gekümmert und die Gewerkschaft hat ihn nur gestellt.
Inwiefern gestellt?
Ich habe mir einen gesucht und die Gewerkschaft hat ihn bezahlt
Scheint wohl unterschiedlich zu sein.
Die NGG (Berlin) z.B. haben rechtlich versierte Mitarbeiter, die Dich vor Gericht vertreten, das sind aber keine Anwälte. Solche müsstest Du Dir hier selbst zahlen.
Oder auch selbst gesuchte werden bezahlt.